Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- III. 1905 - 5666 (1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- – (sequence 333)
- Language
- German
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270 liehen Namens. Man hatte ihn auf einen Scheiterhaufen gestellt, mit einem eisernen Halsband an einen Pfahl gekettet und so gedrosselt und dann den Scheiterhaufen angezündet; der Pfahl mit der Leiche des Märtyrers fiel ins Feuer und verbrannte. Am 18. Weadar1) begann man wieder den Gottesdienst in der Altschul; die Kosten der Reparatur waren durch die infolge des Verbots der Privatgottesdienste erhöhten Synagogeneinnahmen sowie freiwillige Spenden und Darlehen aufgebracht worden. Das Verbot war soweit gegangen, selbst den Haschkama-Gottesdienst, mit Ausnahme des in den Vorhallen der Altneuschul und Altschul abgehaltenen, zu verbieten. In diesem Monate schickten die Gemeindevorsteher zwei Abgesandte, den Primas Abraham Duschenes und Wolf Lichtenstadt, mit einem Gnadengesuch an die Kaiserin um Herabminderung der Steuern nach Wien 2); sobald die böhmischen und mährischen Juden von dieser Massregel erfuhren schickten auch sie Abgesandte nach Wien. Am Sabbath Mattoth liess das Rabbinat verkünden, dass das alte Verbot des Genusses der von Nichtjuden bereiteten Butter, das während der Kriegszeiten und des Exils aufgehoben werden musste, wieder in Kraft getreten und genau zu beobachten sei; doch durfte solche Butter in geschmolzenem Zustand verwendet werden, wenn sie gut gesiebt worden war. Auch sollte jedermann darauf sehen, dass die Kethuba (Eheverschreibung) seiner Frau, falls sie in den bewegten Zeiten verloren gegangen sei, durch eine neue ersetzt werde, da ohne Kethuba ein eheliches Zusammenleben nach jüdischem Recht unstatthaft ist. Der ehemals jüdische Quartiermeister Meier Lewi Lissatrat zum Christentum über und auf Betreiben seiner Gläubiger wurden die Ein- 1903 No. 32. Nach Rezek bestand die Schuld Rabbi Mendls wohl darin, dass er den Abrahamiten das Alte Testament geliehen hatte und vielleicht auch einige Zusammenkünfte bei ihm stattgefunden haben. Rabbi Mendl wurde nach zweijähriger Haft zum Feuertode verurteilt, den er am 7. März 1750 erlitt. 1) 26. März 1750• 2) Denen in Gemeinde-Anliegenheiten nach Wien abgehenden 2 De* putierten sollen a Conto Reisspesen und Lifergeldern 300 fl. aus der Haupt- Cassa verabfolgt werden. 17. November 1749 (Repertorium No. 429).