Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- III. 1905 - 5666 (1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- – (sequence 316)
- Language
- German
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253 di© Kaiserin verschworen hätten, dass sie in dem ihnen verbötenen Umkreise von zwei Stunden um die Stadt wohnten, dass sie in der Stadt Handel trieben, und dass sie dadurch — da sie keine Steuer zahlten — nicht nur die Prager, sondern auch die Einkünfte der Kaiserin schädigten. Die Kaiserin übergab diese Anzeige der Statthalterei zur Untersuchung; es wurde darauf auf allen drei Prager Rathäusern nach dem Verfasser geforscht und Umfrage gehalten, was man gegen die Juden vorzubringen habe, und welchen Schaden die Wiederzulassung der Juden ver- Ursachen würde. Die Bürgermeister fragten die Zunftvorsteher und erhielten von fast allen die Antwort, dass die Anwesenheit der Juden ihnen keinen Schaden verursachen würde; im Gegenteil überwögen die Nachteile der Judenausweisung die etwaigen Vorteile 1). Die Kaufleute wieder meinten, dass sie unter den derzeitigen Umständen bald ruiniert wären, da die Juden im Lande Handel trieben und dadurch der Stadt ihren alten Ruf als Handelsplatz nähmen, sodass sie selbst für ihre reichen Warenlager keinen Abnehmer finden; deshalb sei es besser, dass die Juden entweder ganz aus Böhmen ausgewiesen oder nach Prag eingelassen würden Alle diese Aussagen wurden protokolliert, von den Einvernommenen unterschrieben und von der Statthalterei an die Kaiserin geschickt; von der anonymen Anzeige wollte niemand etwas wissen. Am 7. Teweth 5508, d. i. am 9. Dezember 1747, erliess der Kaurzimer Kreishauptmann ein Edikt, wonach alle Prager Exulanten den seinerzeit von den angesehensten Gemeindemitgliedern gewählten und von der Kornmission bestätigten R. Salman Koref, der ihre Vertretung redlich geführt habe, auch weiterhin als ihr Oberhaupt anzusehen und ihm Gehorsam zu leisten hätten. Der Kaurzimer Kreishauptmann hatte nämlich einen Erlass der Statthalterei erhalten, in welchem den Brüdern Frankel ein scharfer Verweis wegen ihres widerspruchsvollen Verhaltens bei der Wahl Korefs zum Vor- Steher gegen ihre Eingabe und wegen ihrer unbegründeten Anschuldigungen gegen Koref erteilt und sämtlichen Prager Exulauten der Auftrag gegeben wurde, in Koref nach wie vor ihren 1) Alle diese Berechnungen und Tabellen sind bei Wolf, die Ver treibung der Juden aus Böhmen im Jahre 1744, genau mitgeteilt