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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1905-01-01 · III. 1905 - 5666 (1905) · page 309

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
III. 1905 - 5666 (1905)
Date
1905-01-01
Page
– (sequence 309)
Language
German
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246 Panduren herbei, welche die Eindringlinge zum Abzüge überredeten. Den Juden war es unmöglich, sich ohne Begleitung von zwei oder drei Panduren aus der Judenstadt herauszuwagen. Um diese Zeit zogen die in der Nähe Prags liegenden österreichischen Truppen durch die Stadt und die Gemeindevorsteher mussten jedem Anführer grosse Geschenke machen, um sie von der Plünderung der Judenstadt und der in christlichen Häusern amTandelmarkt befindlichen jüdischen Geschäfte abzuhalten. Die Befehlshaber zeigten den Gemeindevorstehern genaue Verzeichnisse aller an Juden vermieteten Gewölbe und Magazine, die noch nicht geplündert worden waren..Sonntags, den 24. Kislew, wurden zwei jüdische Fleischer und ein jüdischer Lastträger verhaftet, weil sie angeblich bewaffnet mit den Preussen zum Neutor ausgezogen waren, um gegen die österreichischen Truppen zu kämpfen. Die Torwächter und Steuereinnehmer, auf deren Anzeige hin die Verhaftung vorgenommen worden war, sagten aber aus, dass der eine Fleischer ganz bestimmt nicht mit den Preussen ausgezogen sei, die zwei andern konnten sie nicht mit Bestimmtheit als die Schuldigen erkennen; doch genügte dies der Appellation und sie wurden zur Folter verurteilt, um ihnen Geständnisse zu erpressen, und zur Vierteilung. Ihre Körperteile sollten auf den vier Prager Plätzen ausgestellt werden. Die Appellation sandte ihr Urteil zur Bestätigung an die Kaiserin. Am 26. Kislew hoben die Gemeindevorsteher von den Mitgiiedern das zweite Kapital ein, um dadurch Mittel zur Auslösung von Juden und zur Beistellung einer Schutzmannschaft von 100 Panduren zu erlangen. Am 27. Kislew wurde Meier Wehli zum zweiten Male festgenommen, er hatte sich zur Zeit der Franzosenherrschaft vergangen1) und hatte angeblich auch bei dem Einzuge der Preussen in Prag in Gegenwart eines Nichtjuden, eines geschworenen Beamten, der als solcher schon für glaubwürdig galt, die Kaiserin geschmäht. Er wurde bei Todesstrafe aus der Stadt verwiesen und ihm ein Zeichen eingebrannt. Nach 1V2 Jahren wurde von der Kaiserin auch das Urteil gegen die beiden Fleischer und den Lastträger י) Im Text fehlen einige Worte; doch scheint es sich nach den er haltenen Worten bei diesem Vergehen um eine grosse Geldsumme gehandeltzu haben.

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