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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1905-01-01 · III. 1905 - 5666 (1905) · page 276

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
III. 1905 - 5666 (1905)
Date
1905-01-01
Page
– (sequence 276)
Language
German
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IRI
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hoch bereits vorher im Besitze einer autoritativen Entscheidung, einer ברייתא und dgl. war, so müssen wir uns fragen, was hat er mit seiner איבעיא bezweckt, respektive von welchem Gesichtspunkt ist er ausgegangen, damit sie trotz seiner anderweitigen bereits feststehenden Meinung dennoch ihre Berechtigung habe. Eine Schwierigkeit dieser Art ist ein Regensburger. Die Anwendung auf einen konkreten Fall findet sich im Talmud Sabbath 115b. Dort fragt ein ריש גלותא den ירבה ב״ר הונא ob man ספרים, die wohl hebräisch, aber nicht in vorschriftsmassiger Weise geschrieben sind, am Sabbath aus einer Feuersbrunst retten darf. Rabba entgegnet in verneinendem Sinne. Der Fragesteller zitiert hierauf eine Baraitha, in der dies ausdrücklich gestattet ist, und Rabba nimmt daraufhin seinen Bescheid zurück mit den Worten אי תניא תניא. Tossaphot ד״ה הא werfen eine Frage auf, die sich auf die Ansicht des Fragestellers bezieht und dazu bemerkt מהר״ם שיף wörtlich: אין רצונם להקשות רעגענשבורגר כיש משבשין d. h.: ״Die Frage der Tossaphot ist kein Regensburger, wie manche irrtümlich annehmen.Aus seinen Worten ergibt sich, dass hier eine solche Schwierigkeit vorliegt, die man Regensburger nennt, denn der Fragesteller war bereits im Besitz einer autoritativen Entscheidung, als er seine Anfrage an Rabba richtete; nur, meint er, die Tossaphot hatten nicht diese, sondern eine andere Schwierigkeit im Sinne. In der Tat bezieht sich ja die Frage der Tossaphot auf etwas ganz anderes. Die Frage des ריש גלותא ist nur verständlich unter der Voraussetzung, dass man in derartigen ספרים nicht lesen darf, während aus der von ihm selbst weiterhin zitierten ברייתא das Gegenteil hervorzugehen scheint. Derartige Schwierigkeiten, die מהר״ם שיף hier Regensburger nennt, werden schon bei den ראשונים mehrfach aufgeworfen und in verschiedenster Weise gelöst. Im allgemeinen nimmt man an, der Fragesteller war seiner Sache doch nicht ganz sicher und wollte erfahren, ob er seiner Ueberliefernng vertrauen darf. Vgl. die Auseinandersetzung hierüber יד מלאכי כללי הנמרא סי, א׳ וסי, פ״ב. 15. Im Anschluss hieran möge auf eine verwandte Erscheinung hingewiesen werden. Chulin 12a fragt R. Dime den R. Nachman: Wenn jemand den Auftrag gibt, ein Tier zu

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