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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1905-01-01 · III. 1905 - 5666 (1905) · page 274

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
III. 1905 - 5666 (1905)
Date
1905-01-01
Page
– (sequence 274)
Language
German
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211 die eine, bald die andere Sentenz zum Gegenstand seiner Angriffe macht und beide Male eine Mischna oder Baraitha dagegen ins Treffen führt. Die eine Mischna soll die Behauptung A, die andere die Behauptung B widerlegen. Diese beiden Beweisstellen müssen sich doch offenbar widersprechen und es entsteht nun die Frage, wie konnte dem מקשן dieser Widerspruch entgangen sein. War er sich dieses Widerspruches bewusst, dann hätte er seine Angriffe nicht gegen die Autoren von A und B richten sollen, sondern den Widerspruch dieser beiden Mischnajoth, die ihm als Angriffsmittel dienen, hervorheben müssen. Diese logische Schwierigkeit wurde ״Nürnberger“ genannt. Sie muss in dieser Weise gelöst werden, dass man annimmt, der מקשן hatte eine dritte vermittelnde Ansicht, die weder mit A noch mit B ganz übereinstimmt und vermöge welcher zwischen den beiden Mischnajoth kein Widerspruch besteht, darum durfte er mit Recht beide Ansichten mit seinen Beweismitteln bekämpfen. Es ist ein Feld, das zu scharfsinnigen, oft nur allzuscharfsinnigen Conjekturen und Combinationen reichhaltigen Spielraum gewährt. Der Verfasser des של״ה a. a. 0., Schlagwort הרבה, meint daher, wenn sich ein einfacher Weg bietet, um diese Schwierigkeit zu lösen, möge man es allenfalls versuchen. Man soll aber niemals der Wahrheit Zwang antun, gekünstelte und geschraubte Conjekturen aufstellen, sondern lieber annehmen, dass die sich widersprechenden Angriffe und Beweismittel von zwei verschiedenen Autoren ausgehen. Muss denn, sagt er, der מקשן — ein Wort, das blos zur bequemen Bezeichnung geprägt wurde — immer eine und dieselbe Person sein? 13. In der erwähnten Stelle in B. Mezia 61b befindet sich eine Meinungsverschiedenheit zwischen R. Eleasar und R. Jochanan. Ersterer ist der Ansicht, vereinbarte Zinsleistungen, רבית קצוצה, die als solche von der Thora verboten sind, können, wenn sie bereits bezahlt sind, zurückgefordert werden; der Letztere ist gegenteiliger Meinung. Im Talmud 62a folgen darauf zwei Widerlegungen, פדודבי, auf Grund von zwei verschiedenen ברייתות. Nach der Auffassung des מהר״ם שיף richtet sich die zweite entschieden gegen die Ansicht des R. Eleasar, die erste aber ist scheinbar gegen die Ansicht des R. Jochanan gerichtet. Dagegen macht nun מהרים שיף geltend, es läge demnach

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