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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1905-01-01 · III. 1905 - 5666 (1905) · page 197

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
III. 1905 - 5666 (1905)
Date
1905-01-01
Page
– (sequence 197)
Language
German
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134 Gesamtheit Israels von nöten war. Auf den Seiten 263 und 264 seines Werkes stellt uns Halevy unter anderen die Talmudstellen zusammen, in denen von der Ernennung der Grossen Israels zu Gliedern dieses Kollegiums die Rede ist, Stellen, die nur durch Festhalten jener bisher unbekannten Tätigkeit der Metibta ihre Erklärung finden. Allein diese Tätigkeit der Hochschule haben wir nur als die hervorragendste nächst der Gesetzesforschung anzusehen; nebenher zweigten sich von der Metibta, jedoch innerhalb derselben, noch verschiedene andere Kollegien ab, deren Aufgaben auf gesonderten Gebieten zu suchen sind. So bestand ein Kollegium der Tannaim. Wir haben bei diesen Tannaim nicht an die Mischnahlehrer zu denken, die ebenfalls diesen Namen führten, sondern, wie Halevy so überraschend dartut, an eine ganz besondere Klasse von Gelehrten. Wir wissen, dass das mündlich überlieferte Gesetz nicht niedergeschrieben wurde. Da es aber notwendig war, sich den Text der in eine bestimmte Form und Ordnung gebrachten Gesetzesbestimmungen einzuprägen und ihn für der Zeiten Dauer zu erhalten, wurde eine bestimmte Klasse von Gelehrten geschaffen, deren Aufgabe es war, ihrem Gedächtnisse den von der Metibta festgestellten Text sich derart einzuprägen, dass sie gleichsam lebendige Bücher wurden und an sie die Gelehrten der Hochschule sich wenden konnten, wenn sie über den genauen Text irgend eines Lehrsatzes in Uneinigkeit geraten oder sonst zweifelhaft geworden waren. Selbstredend war diesen Tannaim der Zutritt zu den Verhandlungen der Metibta gestattet, sie hatten jedoch bei den eigentlichen Lehr- Versammlungen nichts zu tun, da es nicht ihre Sache war, tief in die Forschungen einzudringen. Sie hielten sich daher von dem eigentlichen Sitzungssäle der Metibta fern und hatten in einem Nebenraume ihren Aufenthaltsort, von wo aus sie in zweifelhaften Fällen zur Richtigstellung des Textes schnell zu Rate gezogen werden konnten. Wir haben also in der Metibta ausser dem Hauptkollegium ein Kollegium der עוסקים בצרכי צבור, derer, die sich mit öffentlichen Fragen beschäftigten, und ein Kollegium der Tannaim; ausser ihnen befanden sich dort noch verschiedene andere Kollegien, deren Aufgaben auf den mannigfaltigen Gebieten des Lernens und Lebens lagen, so z. B. das Kollegium der Gelehrten, welche sich mit der Massora beschäftigten (Siehe Halevy II 8.

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