Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- III. 1905 - 5666 (1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- – (sequence 196)
- Language
- German
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Entscheidung zu treffen und in vielen die Gesamtheit betreffenden Fragen allein das Recht, Verfügungen im Rahmen der Thora zu treffen. An der Spitze der Metibta stand ein Resch Metibta, ein Vorsitzender. In Palästina war dieses von Hillel an fast bis zum Erlöschen der Metibta immer ein Glied aus dem Hause Davids, der zugleich der Nassi, der Fürst, der Patriarch in Israel war. Es war jedoch nicht die Abstammung, die Fürstenwürde, welche ihnen jenes ungeheuer grosse Ansehen im Volke verschaffte, sondern das umfangreiche Wissen, das sie besassen; denn als unter den Patriarchen das Wissen abnahm, verloren sie die leitende Stellung in der Metibta. Und wahrlich, es ist eine wunderbare Erscheinung, dass von Hillel an etwa 300 Jahre lang, trotzdem in der Regel der Sohn auf den Vater folgte, jeder Nassi, der in Israel ernannt wurde, nicht nur der kraftvolle Mann war, der sein Volk mit Würde nach aussen hin vertrat, sondern auch der hervorragende Gelehrte, aus dessen Mund die Thora für Israel ausströmte; dass der Nassi nicht nur der Vorsitzende des Synhedriums in weltlichen Angelegenheiten war, sondern auch in geistigen Fragen an der Spitze des zur Hochschule gewordenen Synhedriums stand, jener Hochschule, die, wie wir noch sehen werden, eine Sammelstelle für alle bedeutenden Gelehrten der Zeit bildete. Nicht nur alle weltlichen Verfügungen, sondern auch alle Entscheidungen in religiösen Dingen gingen nach der Beratung und Entscheidung der Metibta vom Nassi aus und trugen den Namen desjenigen Mannes, welcher der Fürst in Israel in des Wortes wahrster Bedeutung war, der Fürst des Namens und des Geistes. Schon daraus erkennen wir, dass die Aufgaben der Hochschule in Israel sehr mannigfache waren. Wohl hatte sie an erster Stelle das göttliche Gesetz zu erhalten, zu pflegen und zu erklären, wohl hatte sie alle im Leben neu entstehenden Fragen nach dem vorhandenen überlieferten Gesetzesmaterial zu entscheiden und hatte Antwort zu geben auf die verschiedenen Fragen, die aus allen Gauen, in denen Israeliten wohnten, an sie gerichtet wurden; aber auch alle anderen öffentlichen Fragen Israels, alle die Gesamtheit betreffenden Massnahmen wurden in der Metibta beraten und entschieden. Für diese letztere Aufgabe bestand innerhalb der Metibta ein besonderes Kollegium, dem die Erledigung der צרכי צבור, also alles dessen oblag, was für die