Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- III. 1905 - 5666 (1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- – (sequence 185)
- Language
- German
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122 1)כרוז איום ונורא קודם התהלת כל נדרי בשלשה מקדשי מעט LXXXVI. תקכ״ג. מנו׳ וגמורה מסוד חכמי תורה ראשי ישיבות גאוני ארין רבנים מאורי׳ הגדולים דארבע ארצו׳ וראשי בית יעקב קציני בית ישר׳ אבירי הרועים צאן קדשים פרנסי׳ מנהיגי׳ דקהלו׳ קדושו׳ ראשיו'(2 ודנלילו׳ דד״א יצ״ו זה שנים בביר אך האבץ בצוותא ...(3 הרם הגדול גיגעבין בכל החומרו׳ והארורים והקללות אויף ריא מוסרים ומלשינים ומנלין מסתורן של ישראל. אשר בל דבריהם של נאוני ארץ ממש תנאים שקלו מעלמא איז כנחלי אש עד עולם תוקד ובעתים הללו נשתנו _ .4)... שבילין דמתא 1) ״Alte Schul“, ״neue Schul“, ״hohe Schul“. 2) Vororte waren Posen für Grosspolen, Lemberg für Reussen und Podolien, Krakau für Kleinpolen, Brzesz für Lithauen und Ostrog für die Ukraine und Volhynien (N. Hannover, יון מצולה, Krakau 1895, S. 66, שו״ת מהר" ם לובלין Nr. 88) Lithauen schied später aus. 3) Ein Wort weggeschnitten. 4) Sef. has. II 242 [246]a. Vgl. oben Nr. LIX, LXXIX. Diese feindliehen Mächte im Innern verbanden sich mit den Gegnern von aussen, die die Aufhebung der Gesamtbesteuerung und damit die Auflösung der Synode durchsetzten. Bereits am 11. Juli 1729 heisst es in einer Instruktion des kujavischen Landtages für die Landboten zum Reichstag: ״Bisher wurden nach den Pakten die Juden gesamterweise besteuert. Das soll zum Vorteile des Staates geändert werden, und nun sollen sie pro Kopf besteuert werden. Dahin sollen die Abgeordneten eitrigst wirken, da sie (die Juden) eingestehen, dass sie von ihren Aeltesten bedrückt und beschwert werden“ (Pawinski IV 415), und am 24. September 1736: ״Betreffend die Art und Weise der Erhebung der jüdischen Steuern im allgemeinen in Polen und Lithauen soll eine Kopfsteuer festgesetzt und bestimmt werden, dass man den Landesältesten nicht Freiheit und Erlaubnis erteilen soll und auch nicht den Landesmarschällen, die diesen Titel missbrauchen, dass sie unter den Juden nicht mehr die Steuern verteilen. Denn diese ungerechten Verteiler teilen den gröseren Teil der Steuer unter sich. Sie rechnen sich für verschiedene Protektion, Begünstigung und Assistenz der Schatzbeamten bedeutende Summen an, das übrige verwenden sie im eigenen Interesse. Den Beamten, die die Steuern einziehen (asygnataryusz, Assignatarier) nennen sie bei den Anzeigen nur die armen und elenden Juden, aus denen entweder nur durch Ruin zu erpressen ist, oder die Assignatarier werden ganz getäuscht. Das wirksamste Mittel ist, dass in jeder Woyewodschaft zwei Kommissare, Landes״ beamte, zu dieser Massnahme seien, zwei beschworene, die sie zur Ausführung bringen sollen. Diese begeben sich zum Gemeindevorstand (Kahal) und sollen aufs fleissigste und genaueste in jeder Stadt die ansässigen Juden untersuchen. Diese Aeltesten sollen betreffend die Zahl von Hausbesitzern (gospodar) behufs Zahlung der Steuern schwören und jeder Wirt pro Jahr einen roten Gulden zahlen. Die Reicheren sollen das Contingent zahlen, und die Aermeren sollen im Verhältnis an Kopfsteuer beitragen.