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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1905-01-01 · III. 1905 - 5666 (1905) · page 133

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
III. 1905 - 5666 (1905)
Date
1905-01-01
Page
– (sequence 133)
Language
German
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70 streuter Erklärungen der Mischnah, ihrer älteren nnd neueren Oommentatoren. Berichtigungen und überaus anregende Untersuchungen. Die hier sich vielfach kundgebende, selbst die angesehensten Autoritäten überführende, gelehrte Sachkenntnis23) die haarscharfe, aus der Mischnah geschöpfte Dialektik zur Rechtfertigung oder Widerlegung der Dezisoren 24), seine treffenden Deduktionen für die praktische Norm 25), seine streng logische Durcharbeitung der Mischnah nach den verschiedensten Lehrgängen (שיטות) und die daraus sich ergebenden Konsequenzen26), seine jeden Buchstaben berücksichtigende Beobachtungsschärfe 27) ,seine feinsinnigen Distinktionen28), seine rationellen, sprachlichen und sachlichen Erklärungen29), vor allem aber seine Gewandtheit in der Auffindung von Schwierigkeiten und scheinbaren Widersprüchen (selbst zwischen Tradition und Bibel30) entringen dem kundigen So verweist er Demai III, 4 auf Talmudstellen, die dem Rosch und Bertinoro, Parah XI, Ende, auf eine Stelle im Rambam, die תוספות יל״ט entgan׳ gen waren. 24J So Pesachim I, 14 Erklärung eines ״herben Rambam“, Demai IV, 4 Beweis gegen die Lehre des Tur מותר למכור תרומת מעשר של דמאי) 331 יו״ד), Pea I, 4 die Bedingung für die Peahpflichtigkeit לקיטתו כאחת ein Beweis gegen die. Be׳ hauptung der Tossaphisten, dass die ז, מיגים, darunter Feigen, nach der Thora peahpflichtig sind, Rosch Haschanah III, 8 Widerlegung der Lehre des נז״ב, dass קטן שהתפלל אינו מוציא ידי קידוש, womit zu vergleichen Megillah IV,2,י Pesachim 11, 1, Berach. 111, 3 und 7 ,1 ת׳. 25) Vgl. Maaser Scheni IV, 9, woraus er (gegen Abraham Tiktin) folgert, dass man auch durch Vermieten von Grundstücken, die man selbst nur ge׳־ mietet hat (אגב שכירות קרקע מושכר), bewegliche Gegenstände zueignen kann. 26) Sabbath 111,5 No. 56, wonach עירוי dem ersten Lehrgang zufolge am Sabbath verboten, nach Lehrgang 2 erlaubt wäre. 27) Vgl. zu Sabb. Vll, 5 כל הכשר להצניע ומצניעין כמוהו, wonach das ו im ersten Falle mit ״und“, im zweiten (ואין מצגיעק) mit ״oder“ zu übersetzen ist. 28) Vgl. zu Sabb. X, 5, wann מסייע יש בו ממש, wann nicht. 29) Peah,Ende, Unterschied zwischen הגר und פסה (lahm auf beiden Füssen), Pesach. X אפיקומן, Nidda Vll, 1 Erklärung des Wortes גיעו; vgl. auch 28 ,11 ת׳ die sachgemässe Erörterung der Bezeichnungen für die Fussteile ,ברך ,שוק ארכובה und קרסול, vgl. auch die originelle Erklärung von Chulin 1, 2 בכל שיחטין חוץ מחצפד. ., was er nicht auf das Tier, sondern auf den schlachtenden Menschen .bezieht. (,51 ,1 ת und seine הגהות zu י״וד). 30) Vgl. zu Kelim 1, 7, wo er auf den Widerspruch der daselbst gege׳ benen Lehre, dass nur aus den schon zur Zeit Josuas ummauerten Städten

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