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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1905-01-01 · III. 1905 - 5666 (1905) · page 104

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
III. 1905 - 5666 (1905)
Date
1905-01-01
Page
– (sequence 104)
Language
German
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41 fest 5592“ (1831) bekanntgeben131). Danach durfte, um die durch das Zusammensein vieler Menschen gesteigerte Gefahr zu meiden, nur die Hälfte der Synagogenplätze besetzt werden, indem nach Bestimmung des Loses die Inhaber der ungeraden Platznummern nur am Neujahrsfest, die übrigen nur am Versöhnungsfest nach Vorzeigung ihrer Karten die Synagoge besuchen durften. (Punkt 1, 2, 3, 4). Zur Aufrechterhaltung der Ordnung wurden alle Synagogeneingänge mit militärischer Wache besetzt und auch drinnen Polizeibeamte postiert (5). In gleicher Weise musste die Ordnung bei den vermehrten Privatandachten gehandhabt werden, bei denen auch nach ausdrücklicher Weisung 11. Akiba Egers alle Ehrenfunktionen (Mizwoth) zu Gunsten der Armenkasse nach dem Abendgebet versteigert werden mussten (6, 7, 8). Die Dauer der Vormittagsandacht am Neujahr wurde auf 5 Stunden (von 1/26 bis 1/211)ל die Gebetordnung demgemäss verkürzt152), auch die die Luft verunreinigende Beleuchtung durch Del- und Talglicht gänzlich verboten, am Versöhnungsfest teilweise durch weisse Wachskerzen ersetzt, z. t. durch Spenden abgelöst (10). Ferner wurde jeder im Namen des ltabbiners verpflichtet, vor der Andacht an den Neujahrstagen etwas Warmes (wenigstens Thee) zu gemessen (11) und bei dem geringsten Schwächegefühl nach den ersten Schofartönen (תקיעות מיושב) zu Hause nach dem Kidduschgebet zu frühstücken; mit Kücksicht auf diese wurde eine halbstündige Pause vor dem Mussafgebet angeordnet (12). Auch am Versöhnungsabend, besonders aber am Versöhnungstage, wurden Kürzungen der Liturgie vorgenommen. An letzterem (um 7211 Uhr) wurde nach der Seelenandacht (הזכרת נשמות) eint‘ einstündige Pause zum Ausruhen der Schwachen, nach dem Mussafgebet (um 3 Uhr) eine 5/*ständige Pause festgesetzt (13, 14, 15). Die W achslichter wurden fast sämtlich nach dem Kol- 131) Ich verdanke die Originalurkunde dieser Verhaltungsregeln Herrn Dr. Bloch-Posen. Vergl. auch die Veröffentlichung eines Auszugs derselben durch Herrn Dr. Feilchenfeld in der Posener Zeitung vom 18. September 1892. Als seine Dajanim fungierten damals Mordechai Landsberg, Jakob Kalvary und Samuel Lasi Vogelsdorf. 132) Es wurden an ר״ה der סילוק vor קדושת שהרית, in Mussaf die in ,מלביות זברוגות und שופרות eingeschalteten Pijutim, am י״ב sämtliche סליהות fortgelassen und zu שהרית sofort nach מכיגך והיכלך hy, gesagt בי על רהמיך הרבים, auch nur ein מי שברך den zur Thora Gerufenen gestattet.

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