Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- III. 1905 - 5666 (1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- – (sequence 98)
- Language
- German
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35 1815 gab er, noch unmittelbar vor seinem Weggang aus Märkisch- Friedland, wahrscheinlich auf Anregung des Vice-Oberlandesrabbiners M e i r W e y 1, anlässlich der durch Israel Jakobson nach Auflösung des westfälischen Konsistoriums von Cassel nach Berlin verpflanzten, von David Friedländer befürworteten Kultusreformen nach christlichem Muster, sein im Anhang auszugsweise originaliter abgedrucktes Gutachten gegen die Yerdrängung der hebräischen Gebetssprache ab118). Er wies hierbei mit der ihm eigenen halachischen Gewandtheit die Gesetzwidrigkeit des nur aus weltlicher Gefallsucht hervorgegangenen Yersuches, selbst das israelitische Grundbekenntnis, das Sch’ma-Gebet, seiner heiligen Ursprache zu entkleiden, nach, tat die Unzulänglichkeit nicht nur der freieren Mendelssohn sehen, sondern auch der mehr wortgetreuen Uebersetzung des Joel Brill an einzelnen Stellen dar, imd betonte schliesslich die dringende Pflicht und Notwendigkeit, dass jede jüdische Gemeinde für eine gewissenhafte Ueberwachung des religiösen Jugendunterrichts, der das sprachliche Verständnis der Gebete sichere, Sorge trage. Indes war die einmal entfesselte Sucht, auch den synagogalen Gottesdienst zu assimilieren, bei der immer fortschreitenden, inneren Entfremdung gegenüber dem alten Judentum und bei der ausserordentlichen Rührigkeit Jakobsons und seiner Jünger, namentlieh Dr. Kleys, nicht mehr einzudämmern 119). Dem Beispiele Berlins, wo übrigens eine Kabinetsordre bereits 1817 und endgültig am 23. Dezember 1823 jeden Privatgottesdienst und jede Neuerung ״in der Sprache und in den Ceremonie-Gebeten“ aufs strengste untersagt hatte, folgte bald Hamburg (1817) durch Gründung des Tempelvereins. Hier wurde nicht nur die der Kirche entlehnte Orgel eingeführt, der täglichen Andacht die 118) Siehe Ludwig Geiger, Geschichte der Juden in Berlin, S. 165 ff., II, 210 ff. 119) Noch vor der Hamburger Gebetordnung von Frankel und Bresse«* lau (1819) verfasste Kley 1817: ״Die deutsche Synagoge oder Ordnung des Gottesdienstes für Sabbat und Festtage zum Gebrauch der Gemeinden, die sich der deutschen Gebete bedienen.“ Zur selben Zeit verfasste auch ein anderer Jünger Jakobsons, Isaak Lewin Auerbach, zu Gunsten der Reform die Schrift: ״Sind die Israeliten verpflichtet, ihre Gebete durchaus in hebräischer Sprache zu halten? Aus den Quellen des Talmuds und der späteren Gesetzeslehrer erörtert,“ Ueber beide siehe Kayserling, Bibliothek jüdischer Kanzelredner 1.