Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1905-01-01 · III. 1905 - 5666 (1905) · page 73

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
III. 1905 - 5666 (1905)
Date
1905-01-01
Page
– (sequence 73)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3486266-3486271--0818-3487179
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

16 Sposetti eingereicht, der in seinem Hauptteile neben harmlosen, namentlich pekuniären Scheingründen, die für ihrenjüdisch-religiösen Standpunkt nur allzu charakteristische Bemerkung enthielt, dass sie ״nur noch eines Sittenlehrers bedürften, der durch kräftige Predigten zu jeglicher Tugend aufmuntern und für jedes Laster warnen“ soll. Um so mehr wurde in dem Nachtrag (״den eigentliehen Gründen“) und in den folgenden Beschwerden die Person des R. Akiba Eger in skrupellos tendenziöser Weise verunglimpft. Der Mann, der seiner innersten, harmlosen Natur nach eine Verquickung von Religion und Politik gar nicht kannte, auch der neuen Kultur gegenüber überhaupt keine Stellung, weder pro noch contra, genommen hatte, der mit allen Fasern seines Seins in dem talmudischen Judentum wurzelte und innerhalb desselben zu einer unvergleichlich tief religiösen Natur gereift, von den humansten Be- Strebungen beseelt war, wurde nun vor den obersten Behörden zu dem verbissensten ״Fanatiker“ gestempelt, der, ״ausser stände, eine reine Religion und ächte Moralität zu lehren, dem Zeitgeist schnürstracks entgegenstrebt, blos Bigotterie und Vorurteile begünstigt und befürchten lässt, dass er durch harte Fluchäusserungen auf der einen, durch süsse Seligkeitsversprechungen auf der andern Seite allen Sinn für Aufklärung und Bildung einschläfern wird, während die durch ihn vergrösserte Zahl der Bachurim dazu beitragen werden, den Verstand zu verrücken und der Jugend das Gehirn wirbelnd zu machen. Die Aufnahme des Herrn Eger zum Rabbiner, der — wie es in einer weiteren Beschwerde vom 1. Septembei* heisst — dem Zeitalter zum Vorwurf gereicht und das Gefühl empören muss, würde von den traurigsten Folgen für die jetzige als auch die künftige Generation sein, als Landesrabbiner, als welcher er betrachtet werden wird, sogar für alle übrigen Gemeinden des Grossherzogtums Posen.“ Infolgedessen verfügte die Königliche Regierung am 31. August an den Vorstand, dass weitere Einschreitungen zur Wahl und Ernennung des p. Eger zum Rabbiner bis zum Ausweis ihres rechtmässigen Verhaltens vorläufig zu unterlassen seien, namentlich weil der p. Eger in Rücksicht seiner Ansichten über Kultus und Unterricht zu mancherlei Besorgnissen Anlass gebe. Vergebens suchten darauf die Gemeindeältesten in einem Schreiben vom 1. September ihr Verfahren als legales, statutenmässiges zu rechtfertigen mit Hinweis auf den Ruf und

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.