Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- III. 1905 - 5666 (1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- – (sequence 67)
- Language
- German
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4 weiter Ferne wissensdurstige Jünger zuströmten. Erfreuten sich doch die ״Posener Gelehrten“ (לומדי פוזנא, später בני ישיבה) eines ausgezeichneten Rufes und besonderer Vorrechte. Keiner durfte in die Gemeindeleitung gewählt werden, der nicht durch höhere talmudische Bildung sich wenigstens den Ehrentitel eines חבר erworben hatte 13). Auch praktisch war das talmudisch-rabbinische Recht innerhalb der in allem sich selbst überlassenen Gemeinde in der mannigfachsten und umfassendsten Weise zur Anwendung gekommen. Der berühmte Kommentar des R. Josua Falk zu dem rabbinisehen Rechtskodex, der ספר מאירת עינים ==) סמ״ע), sollte als die stets zu konsultierende Norm der Rechtsprechung beständig im Sitzungszimmer der Richterkollegien, zu denen 1789—1814 ausser den 3 (4) Dajanim des Rabbiners 10 439 + 16 ־, also 65, Dajanim gehörten, aufgeschlagen liegen14). Schon frühzeitig (vor 1500) hatte Posen auch seine eigenen religiösen Bräuche (מנהג פאזען), die, später fortentwickelt, sich nicht nur auf besondere, z. t. durch die Lokalgeschichte veranlasste Gebetstücke, Selichoth und Pijutim, sondern auch auf religionsgesetzliche Entscheidungen der Posener Rabbiner, namentlich bezüglich des Vorbetens, der Thora- und Propheten- Vorlesungen, der Kaddischordnungen u. a. erstreckte, wie sie in dem ״Kuntres der alten Schul“ zusammengestellt sind15). Dieser durch die Entwicklung vieler Jahrhunderte so scharf ausgeprägten, jüdischen Originalität, welche das ganze Gemeindeleben Posens in all seinen Erscheinungen und Einrichtungen beherrschte, selbst bis auf die Kleidung und das Sprachidiom, sollte mit der preussischen Okkupation ein jähes Ende bereitet werden. Noch im Jahre 1793 wurde die rabbinische Gerichtsbarkeit auf- 13) 1798 war infolge eines Irrtums nachträglich dem Gewählten der Titel verliehen worden (Kscherimbuch). 14) Beschluss der Kscherim v. J. 1673 und 1789. 15) So verfasste der Posener Rabbiner R. Jakob ben Isaak (1714—1730) die Selichoth zum 5. Aw zur Erinnerung an die Schreckensereignisse des 5. Aw 1716, an welchem in Posen 18 Männer, 12 Frauen und 4 Kinder als Märtyrer ihres Glaubens fielen, und an die verheerende Feuersbrunst am 5. Nissan 1717 ebendaselbst. Vgl. Perles a. a. 0. S. 238, 365, S. 134 und den Kuntres, welchem Anhang XI entnommen ist. Die Namen der 34 Märtyrer enthält der Kuntres der Nehemias-Scnul.