Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- II. 1904 - 5665 (1904)
- Date
- 1904-01-01
- Page
- – (sequence 366)
- Language
- German
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362 XIV, 4. S. 9 Z. 8 und Anm. 38 iX& ist nicht mit ״queri“, ondern mit der ebenfalls bei Freytag angeführten Bedeutung ״doluit“ und demnach nicht יתאונן, sondern מצטער zu übersetzen. || Z. 9 Im arabischen Text ist offenbar eine durch wiederholtes Vorkommen des gleichen Wortes verursachte Lücke; der in der Über- Setzung vorliegende Text ist richtig und das Arabische demnach zu ergänzen. XV, 2. S. 10 Z. 6 יחל. Statt הוא מותר lies שמותר• XV, 3. S. 10 Z. 5 v. u. וחיניר יחל ist zu übersetzen ואז יהיה מותר; die in den Ausgg. folgenden Worte להתיר קיפולו sind zu streichen. XVI, L S. 11 Z. 10/11 ועלה אין קורין בהן לילא יקראהא• Statt ר״ל שלא יקרא lies והטעם שאין קורין בהן כדי שלא יקרא• XVI, 2. S. 11 letzte Z. Statt והשני und והשלישי der Aus־ gaben lies mit ed. princ. והשנייה und והשלישית (sc. סעודה)• XVI, 3. S. 12 Z. 10 ועלי אן פיה אכתר• statt אעי׳פשיש לו יותר lies אע״פ שיש בו יותר. II Z. 14/15 אןאלריייאכרוןמנה ליס הושכר שבת• Statt כי השכר שיקחו ממנו אחר השבת אינו שכר שבת lies שמה שיקחו ממנו אינו שכר שבת . XVI, 7. S. 14 Z. 8 In Anm. 77 ist ילעבה jedenfalls ein Irrtum: es sollte wohl die Vermutung ausgesprochen werden, dass dem Übersetzer ילסעה Vorgelegen habe. II Z. 10 und Anm. 78. Das hebräische לררסן ist richtig; vergl. Frey tag zu lk:>V. Siehe Hilchoth Schabbath Xl,4 ואם דרסן לפי תומו בשעת הילוכו והרגן מותר und die Erklärung des לפי תומו im Maggid Mischue. II Z♦ 10/11 ומן יצטאד אלחנש או נחוה פי אלסבת ויכון קצרה אלא ילסעה פדאלך מבאח• Die irrtümliche Auffassung dieser Stelle hat der Herausgeber der Haupt- Sache nach in dem obenerwähnten Fehlerverzeichnis richtiggestellt♦ Zur Erklärung der in unseren Ausgaben vorliegenden, völlig abweichenden Fassung dieses Schlusssatzes diene die Vermutung, dass der Uebersetzer anstatt ילסעה etwa ילעבה oder dergl. gelesen haben dürfte. Dazu passte natürlich die Erlaubnis im Nachsatz nicht, die darum unter Voraussetzung eines Schreibfehlers in ein Verbot verwandelt wurde. Dadurch entstand das bereits von תוי״ט beanstandete אסור, statt dessen man, wenn, (wie anderwärts erwiesen werden kaun) die Schlange zu den דברים שיש במינן ניצוד zu rechnen ist, חייב erwarten müsste, welches ed♦ Wilna auch ein-