Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- II. 1904 - 5665 (1904)
- Date
- 1904-01-01
- Page
- – (sequence 301)
- Language
- German
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297 ein Gnadengesuch ein, sie möge, wie es ursprünglich bei der Wiederzulassung der Juden nach Böhmen geplant war, ihre Kontribution um 11000 fl. herabsetzen und diese 11000 fl. der Prager und der Landesjudenschaft auf erlegen. Die Prager und die böhmische Landesjudenschaft brachte auch ihrerseits ein Gesuch um Herabsetzung ihrer Kontribution ein. Die Repräsentation verwendete sich für die Prager und die böhmische Juden- Schaft und berichtete an die Kaiserin, die Steuern seien schon jetzt geradezu unerschwinglich und darum eine Erhöhung nicht zu empfehlen. Nachdem die Kaiserin die Landesbehörden Böhmens und Mährens und auch die Vertreter beider Judenschaften gehört hatte, beschloss sie, den mährischen Juden die Hälfte des verlangten Nachlasses, also 5500 fl., zu gewähren und diese 5500fl. zu gleichen Teilen der böhmischen und mährischen Judenschaft aufzuerlegen1 *). Zur selben Zeit liess die Kaiserin der Repräsentation einen Erlass zugehen, nach welchem den zweit- und drittgeborenen Söhnen die Heiratsbewilligung und die Erlaubnis sich in Prag ansässig zu machen unter der Bedingung zu gewähren sei, dass sie 15°/0 der ihnen von der Braut zugebrachten Mitgift an die Gemeindekasse abliefern. Doch bezog sich diese Begünstigung nur auf solche, die einen Handel oder Gewerbe verstanden. Am 19. Kislew beschloss die Repräsentation, eine Pardonsordnung mit erhöhten Gebühren drucken zu lassen. Anstatt der 472 Kreuzer, die man vor der Judenausweisung von jedem Gulden Gewinn abführen musste, sollten jetzt 6 Kreuzer gezahlt werden 5 dagegen sollte die Steuer von der Einkaufsumme gleich bleiben, 3/4 Kreuzer von jedem Gulden. Gleichzeitig wurde eine Kommission von 14 Gemeindemitgliedern bestimmt, zur Ein- Schätzung, wieviel jeder jährlich an 2°/0 Vermögenssteuer und wieviel ungefähr an Pardon von seinem Handel abführen sollte. Die von der Kommission bestimmten Beträge sollten in 12 einmonatlichen Raten entrichtet werden. Wer in seinem Umsätze hinter der von der Kommission angegebenen Summe zurückgeblieben oder mit einem zu grossen Betrage zur Vermögens- Steuer herangezogen worden war, sollte seine Angaben am Schlüsse des Jahres vor geöffneter Bundeslade beschwören und dann den 1J Erlasse der Repräsentation und Kammer vom 22, Oktober und 29. Oktober 1753. (J. G. A. Nr.1147).