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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1904-01-01 · II. 1904 - 5665 (1904) · page 297

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
II. 1904 - 5665 (1904)
Date
1904-01-01
Page
– (sequence 297)
Language
German
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293 der Rabbiner der Aschkenasimgemeinde zu Amsterdam R. Lob; dieser war ein Schwager Jacob Emdens. Der Streit nahm ungeh eure Dimensionen an und fast alle bedeutenden Rabbiner der damaligen Zeit griffen in denselben ein. Unter anderen hatte auch das Prager Rabbinat1) an die oben erwähnten drei Hauptgegncr Eibenschlitzs geschrieben und war mit aller Entschieden* heit, wenn auch höflich und würdevoll, für Eibenschütz eingetreten. Dieses Schreiben wurde höflich dahin beantwortet, dass man nichts gegen Eibenschütz selbst habe, man wolle nur Klarheit über die xAnstoss erregenden Kameot schaffen. Im Jahre 5511 hatten öfters gemeinsame Beratungen zwischen den Vorstehein der Prager und der Landesjudenschaft unter Zuziehung der hervorragendsten Gemeindemitglieder und Talmudgelehrten stattgefunden, zwecks Besetzung des Prager Oberrabbinats. Es wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, den obenerwähnten Rabbiner der Aschkenasimgemeinde in Amsterdam, R. Löh, zum Oberrabbiner zu wählen. Da schrieb R. Salman Koref einen Brief2) an die Vorsteher der Aschkenasimgemeinde und an R. Löb nach Amsterdam, in welchem er dem R. Löb in verletzendster Weise Vorwürfe wegen seines Verhaltens gegen Eibenschütz machte und von ihm verlangte, er möge Eibenschütz um Verzeihung bitten. Der Brief wrar insgesamt von 22 gelehrten Prager Juden unterzeichnet und datiert vom 2. Schewat 5512a). Der Amsterdamer Rabbiner schickte sogleich eine Abschrift dieses Briefes an die Gemeindevorsteher nach Präg und verlangte darüber Auskunft, ob der Brief mit ihrer Einwilligung geschrieben worden sei, wer die Unterzeichneten wären, ob sie alle so gelehrt seien, um in so schwierigen Fragen wie der der ג) Ueber die Intervention des Pragers Rabbinats vgl. Luchot Edut. 2) Mitgeteilt im Anhang II. 3) 18. Januar 1752. Die im Anhang II mitgeteilte Copie dieses Briefes trägt das Datum יום ב, י״ב אייר תקי׳ב, was dem 26. April 1752 entsprechen würde, ist jedoch falsch, da der 12. Ijar 5512 auf einen Mittwoch fiel, nicht auf einen Montag, und ja die Behörden schon am 7. April die Entscheidung bekanntmachen Hessen, der Brief also nicht erst am 26. April geschrieben sein kann. Im übrigen verliert die Copie nichts von ihrer Glaubwürdigkeit, da ja die im Texte unserer Chronik zitierten Stellen wörtlich mit den darin enthaltenen übereinstimmen.

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