Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1904-01-01 · II. 1904 - 5665 (1904) · page 295

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
II. 1904 - 5665 (1904)
Date
1904-01-01
Page
– (sequence 295)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3486266-3486269--0628-3486988
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

291 Landes schaffen. Am Sabbath Wajeschew1) publieierte der Gemeindeschreiber den Erlass der Repräsentation, wonach jeder ein vollständiges Verzeichnis der im Auslande gedruckten hebräischen Bücher, die er besitze, ablieferen solle. Am 9. Kislew, d. i. am 27. November, befahl 2) die Repräsentation auf Drängen der Geistlichkeit der Prager und der Landes-Judenschaft, sie müssten in Prag die Thora mit dem Commentare Raschis und dem Targum drucken lassen, damit sie nicht in die Lage kämen, uncensurierte Bücher aus dem Auslande zu beziehen. Am 15. Cheschwan3) schickten die Stände ihre Abrechnung mit den Juden ein. Die Juden mussten nämlich seit alten Zeiten den 45. Teil der Landesbedürfnisse decken, dafür bekamen sie auch den 45. Teil der Landeseinnahme. Diese Abrechnung, die noch auf mehrere Jahre vor der Judenauswanderung zurückging, ergab, dass die Juden den Ständen noch 240 000 fl. schuldig waren. Am Sabbath Wajeschew4) verkündete der Gemeindeschreiber den behördlichen Erlass, jeder Jude müsse ein genaues Verzeichnis seines Vermögens, seiner Schulden und seiner eventuellen Besitztitel auf Läden im Tandelmarkte oder Häuser in der Judenstadt angeben. Ferner verkündete er den Befehl der Repräsentation, da 900 Gemeindemitglieder das Schutzgeld schuldig seien, so sollte der 10. Teil von ihnen, also 90, mit ihren Familien aus gewiesen5) werden und des Prager Inkolats für ewige Zeiten verlustig gehen, wenn sie nicht binnen 3 Tagen ihre Schuld an die Gemeindekasse entrichtet hätten. Bei ihrer ersten Reversion sollten sie mit dreitägigem Arrest bestraft und zu öffentlichen Arbeiten angehalten werden, im Wiederholungsfälle würden sie mit einem Zeichen gebrandmarkt werden, woran zu erkennen sein werde, dass ihnen der Aufenthalt im Lande bei Todes- 23 (ג. Kislew 11. Dezember. 2) Am 27. Januar kommt von der Repräsentation und Kammer die Bewilligung zur Erfolglassung von 500 fl. aus der Hauptkassa zur Drucklegung der von S. Hasselbauer zensurierten 5 Bücher Moses. (Aktenpertorium Nr. 51 d. J* G. A.) 8) 3. November. 4) 11. Dezember. 5) Derartige Repressalien wurden unzähligemal angewendet.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.