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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1904-01-01 · II. 1904 - 5665 (1904) · page 294

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
II. 1904 - 5665 (1904)
Date
1904-01-01
Page
– (sequence 294)
Language
German
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29° eines getauften Juden, namens Moses Lowatitz, zu der armen Witwe Sisse But und entführten gewaltsam deren zehnjährigen Enkel (den Sohn einer Tochter, die sich zur Zeit der Judenausweisung hatte taufen lassen und dann zu einem Christen geflüchtet war). Sie zogen ihm das Arba Kanfos aus, bekleideten ihn mit nicht rituell verfertigten Gewändern und setzten ihm religionsgesetzlich verbotene Speisen vor. Der Knabe ass aber nur Brot und wies alle Bekehrungsversuche mit grosser Entschiedenheit zurück. Die Gemeindevorsteher brachten ein Gesuch bei der Repräsentation ein und baten um Rückstellung des gewaltsam entführten Knaben. Die Herren von der Repräsentation « beschieden den Altstädter Stadthauptmannn, Grafen Breda, er möge den Knaben in seiner Gegenwart befragen lassen, ob er zur Taufe geneigt sei. Als der Knabe dieses Ansinnen abermals heftig von sich wies, liess ihn der Graf Breda einstweilen ins Gefängnis des Altstädter Rathauses bringen, wo er bis zur endgiltigen Entscheidung der Repräsentation bleiben sollte. Diese Entscheidung lautete dahin, der Knabe sei von den beiden Mönchen im Beisein des Grafen Breda und zweier Vorsteher der Judengemeinde zu befragen, ob er sich taufen lassen wolle. Je nachdem seine Antwort ausfalle, sei er dann entweder den Mönchen oder den Juden zu übergeben. Der Knabe blieb standhaft, obwohl ihm die beiden Gemeindevorsteher nicht Zureden durften, und erklärte, er wolle seinem angestammten Glauben stets treu bleiben; so wurde er von den Vorstehern wieder in die Judenstadt gebracht. Am Sabbath Wajero1) machte der Gemeindeschreiber im Namen der Repräsentation bekannt, es solle jeder, der ausserhalb der österreichischen Lande gedruckte hebräische Bücher besitze, diese bei sonstiger schwerer Strafe ausser 25. October 1751 an den Altstädter Stadthauptmann, dass der auf Veranlassung des S. Perner gewaltsam aus der Judenstadt entführt worden sein sollende Judenknabe Wolfele auf dem Altstädter Rathause befragt werden soll, ob er frei und ungezwungen zum katholischen Glauben sich zu verwenden gesonnen sei. (J. G. A. Aktenrepert. Nr. 51.) J) 18. Cheschwan 6. November. Vgl. dazu die im Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft, 1903 S. 202, von Dr. Weinberg mitgeteilte Steile aus פחח עיניס.

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