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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1904-01-01 · II. 1904 - 5665 (1904) · page 293

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
II. 1904 - 5665 (1904)
Date
1904-01-01
Page
– (sequence 293)
Language
German
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289 feld befahl den Gemeindevorstehern, ihnen die Steuerlisten zu übergeben. Mit Einwilligung der Behörde wurde den obenerwähnten drei Männern von den Gemeindevorstehern noch Chaim Toders beigegeben. Die vier Steuerexekutorenl) begannen sofort ihr Amt mit aller Strenge; sie schickten ihre Diener zu den Steuerpflichtigen und verlangten, dass die Steuern binnen 3 Tagen erlegt werden, für jeden Tag darüber mussten dem Diener 3 Kreuzer gezahlt werden. Bei denjenigen, die mehr als 20 fl. schuldeten, sollten die Diener bis zur Bezahlung bleiben und auf Kosten des Schuldners verpflegt werden. AVer nach abermals 3 Tagen noch im Rückstände war, dem sollte seine ganze Habe gepfändet und, soweit es zur Deckung der Schuld und der Exekutionskosten nötig war, öffentlich verkauft werden. Die Steuerexekutoren sollten von jedem durch sie eingebrachten Gulden V/2 Kreuzer erhalten. Die Eintreibung der Schulden wurde so streng gehandhabt, dass bald das Gefängnis, das Katzel2), zu eng wurde und man die Gefangenen im Rathause unterbringen musste. Die Gemeinde- Vorsteher erwirkten bei der Behörde, dass die alten Rückstände in 10einmonatlichen Raten gezahlt werden durften; doch auch diese Abgabe wurde sehr streng eingetrieben. Von den Habselig־ keiten der im Gefängnis Befindlichen, wurde soviel verkauft, dass davon die einmonatliche Rate gezahlt wurde, dann entliess man sie aus dem Gefängnisse. Die Gemeindevorsteher erlangten für diejenigen, bei denen selbst eine einmonatliche Rate uneinbringlieh war, und ebenso für die mit dem Sehutzgelde Rückständigen eine Terminsverlängerung bis nach dem Pessachfeste. 55123). AVährend des Laubhüttenfestes kamen zwei Geistliche4) und Gerichtsherren mit Soldaten von der Altstadt in der Begleitung 1j Der offizielle Titel lautet ״Exekutionsinspektor“. Am 30. Dez. 1751 fordert die Repräsentation und Kammer Bericht ein, weichergestalt die )udenschaft behufs Eintreibung der Kontributions- und Schutzgelder in vier Viertel eingeteilt und welches Viertel jedem der vier ״Exekutionsinspektoren“ zugewiesen worden sei (Aktenrepertorium Nr. 51 des J. G. A.). 2) Ketzel, volkstümliche Bezeichnung des ehemaligen Gefängnisses der Prager Judengemeinde, verderbt aus carcer. 3) 1751-52. 4) Die Repräsentation und Kammer verordnen in ihrem Erlass vom 19

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