Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- II. 1904 - 5665 (1904)
- Date
- 1904-01-01
- Page
- – (sequence 283)
- Language
- German
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279 Abkommen getroffen, wonach jeder Soldat an Stelle von Fleisch und Salz 7 Kreuzer zu erhalten hatte; diese Barzahlung betrug insgesamt 24000 fl. per Monat. Die Bürgermeister verlangten, die Juden sollten zu diesen 24000 fl. den sechsten Teil, d. i. 4000 fl., beitragen. Die Gemeindevorsteher wiesen ihr von vielen Herrschern bestätigtes Privileg vor, dass die Juden selbst in Kriegszeiten von Einquartierung befreit seien, wie von allen anderen Kriegsabgaben, weil sie jährlich 40000 fl. Steuern zahlen. Daraufhin — nachdem die Juden auch einen monatlichen Beitrag von 1000 fl. für zu hoch gefunden — brachte der preussische Befehlshaber einen Vergleich zustande, wonach die Juden zu den Kosten der Einquartierung monatlich 800 fl. beizutragen hatten. Um eine Aenderung dieses Abkommens zu verhüten, erlegten die Gemeindevorsteher den Betrag für drei Monate in die preussische Kasse, welche ihn den Christen in Abrechnung bringen sollte. Am Sabbath, dem 4. Cheschwan1), kamen 100 Husaren nach Brandeis, besetzten die Synagoge während des Gottesdienstes und Hessen niemanden heraus; inzwischen plünderten sie die Häuser der Juden gründlich, die christlichen Bewohner zeigten ihnen, wo die Juden ihre Waren verborgen hatten. Hernach plünderten die Husaren die Synagoge, warfen die heiligen Thorarollen zur Erde und erbrachen die Almosenbüchse; doch ging es ohne Mord ab. Was die Husaren übrig Hessen, raubte dann der städtische Pöbel .Am Tage nach dem Laubhüttenfeste ~) sandten die Prenssen den Juden 121 magere, abgearbeitete Rinder zu, die ihnen auf ihrem Marsche aus Schlesien als Zugtiere gedient hatten, und zwangen die Juden, ihnen 18 Taler für das Stück zu zahlen. Ebenso machten sie es den Christen; doch diese wussten sich zu helfen, indem sie die Rinder an die Branntweinbrenner und Bierbrauer zur Mästung verteilten. Die Juden aber, denen kein Platz zur Verfügung stand, mussten die Tiere schlachten und das Fleisch unter die Gemeindemitglieder nach Massgabe ihrer Steuerleistungen aufteilen. Es wurde verboten, irgend ein anderes Vieh zu schlachten, solange die 121 Rinder nicht aufgebraucht wären, es sei denn, dass ein Vieh zu verenden drohte, 0 10. Oktober. 2) 30. September. Vgl. zur Geschichte dieser Ochsen, Klutschak a. a• 0. S. 79.