Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- II. 1904 - 5665 (1904)
- Date
- 1904-01-01
- Page
- – (sequence 262)
- Language
- German
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258 recht zu erhalten. So erkennen wir auch diese Urkunde in allen ihren rechtlichen Wirkungen an, gleich allen Urkunden, die in Israel vor den Gemeindebeglaubigten nach Anordnung unserer Weisen oder auch vor nichtjüdischem Gericht aufgestellt werden. Geschehen Frankfurt, Sonntag, Neumond des ersten Adar 5546 a. m. (1786). Folgen die Unterschriften. Das der Urkunde angebundene Heft mit den Unterschriften der verheirateten Mitglieder, resp. deren Wittwen wird durch folgenden vom Rabbinat Unterzeichneten Aufruf eingeleitet. M. G. H. Was war, wird sein, was geschehen ist, wird geschehen. Zum Gedächtnis bleibe es den ersten, welche sich aufgerafft, ihr Ohr der Klage der Armen und dem Jammer der Dürftigen zu leihen, deren Zahl leider in der Not dieser Zeit zugenommen, da viele unserer Gemeindeinitglieder, Nachkommen wohlhabender und angesehener Männer, durch die Zeitereignisse viel Unglück erfahren, und deren Not besonders durch die Teuerung sehr gross geworden ist. So sind sie denn verlassen geblieben, ״wie eine Hütte im Weinberg und ein Wächterhäuschen“ ohne Stütze und Anhalt, und es ist Zeit, sich ihrer zu erbarmen. Denn was sollen sie für ihre Familien tun, wenn das Herz ihrer Brüder sich nicht über sie erbarmen würde. Darum hat der Verein ,,Rodfe Zedakah“ es übernommen, Abhilfe zu schaffen, und ist zu einem dauernden Verbände zusammengetreten, um hier Hilfe zu leisten. Wissen wir auch, dass wir nicht imstande sind, alles Elend zu tilgen, so schaffen wir doch im notwendigsten ein wenig Erleich־ terung, dadurch dass im Sommer gesammelt wird, um im Winter jedem armen Familienvater unserer Gemeinde einen Stecken Holz und den Waisen einen halben Stecken zu reichen, wie es in der Urkunde dargelegt ist. Auch wird den Armen unserer Stadt allwöchentlich ein Kasch an je achtzehn Bedürftige verteilt, und in dieser Reihenfolge die Ordnung innegehalten. Auch wird den armen Kranken — Gott bewahre! — der Gemeinde all-