Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- II. 1904 - 5665 (1904)
- Date
- 1904-01-01
- Page
- – (sequence 249)
- Language
- German
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245 dein dass der Betrag des Holzes für die zu verabreichenden Steinkohlen zu verwenden ist.u Dieser Protokollbeschluss ist kulturhistorisch nicht uninteressant. Wir haben liier eine ungefähre Zeitbestimmung für den Anfang des Eroberungszuges der Steinkohle als Heizmaterial in Süddeutschland. Die Steinkohle eroberte sich hier verhältnissmässig spät ihren Platz; die Heizung mit Holz war allgemein; Kohlen־ Öfen waren noch wenig bekannt. Aber es war nur der Anläng; es dauerte noch sehr lange bis die Steinkohle sich, besonders in Frankfurt, einbürgerte. Viele der noch Lebenden werden sich erinnern können, dass noch im Anfänge der sechziger Jahre des vorigen Jahrhunderts man im guten Bürger- Stande Anstand nahm, Steinkohlen als Hausbrand zu benutzen. Was uns aber ganz besonders in diesem Protokollbeschluss angenehm berührt, ist die echte Art und Weise jüdischer Wohltätig» keit, die aus ihm zu uns spricht. Man liess dem Armen die freie Wahl; man drängte ihm nicht ein Material auf, gegen das er vielleicht den Widerwillen mit der besser gestellten Bevölkerung teilte. Die Organisation des Vereins erkennt man am besten aus der Lectiire der Statuten, die wir im Anhänge mitteilen, wie auch die Art und Weise seiner Tätigkeit. Wir brauchen uns daher darüber nicht ausführlich hier zu ergehen. Nur einiges Allgemeine über durch die Zeit hervorgerufene Wandelungen in Organisation und Tätigkeit wollen wir hier berühren. Wir haben oben schon kurz berührt, dass die vielseitige Tätigkeit des Vereins nach und nach abnahm und sich mit derZeit nur einem Ziele, der Feuerungsverteilung an Arme, zuwendete; was der Verein quantitativ einbtisste, hat er qualitativ mehr als reichlieh ersetzt. Die Anrechte der Vereinsmitglieder auf den Verein werden allmählich ausser Hebung gesetzt. Minjan und ״Lernen“ bei den Mitgliedern in Trauerfällen, allwöchentliche Vorträge seitens eines Vereinsrabbi, Zusammenkünfte zum Lernen in den Nächten von Sehebuoth und Hoschana-rabba — alle diese Bestimmungen schwinden nach und nach aus den Statuten. Die Ursachen hierfür lagen nicht in Gleichgiltigkeit gegen die genannten Leistungen des Vereins, sie lagen, wie aus den