Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- II. 1904 - 5665 (1904)
- Date
- 1904-01-01
- Page
- – (sequence 212)
- Language
- German
- Belongs to
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208 fenden Teil durch einen Zaun ab. Seine Erben verkauften später das ganze Grundstück, und der Käufer fragt an, ob jenes Verbot der Benutzung, das ja nur den Charakter einer Strafe für die Uebertretung der Anordnung gehabt habe, auch für ihn fortbestehe. Die Entscheidung lautet in erleichterndem Sinne. Tn No. 43 wird ein Vorgang aus Kalisch mitgeteilt, wo man einen Juden der Entwendung eines Kruzifixes beschuldigte, ihn deshalb verhaftete und tötete. Bei seiner Abführung hatte er seinen Beutel seinen Verwandten gegeben, und nachdem man ihn ermordet hatte, erhob man nun auchgegen seinen Schwiegervater, den Gemeindediener, der ihm den Beutel abgenommen hatte, Anklage, weil in demselben das Kruzifix verborgen gewesen sei. Die Adeligen verlangten von den Vorstehern der Gemeinde die Auslieferung des Dieners, der sich verborgen hatte, widrigenfalls sie selbst verantwörtlich gemacht würden, und R. Joel soll darüber entscheiden, ob man den Mann ausliefern dürfe. Die in jener Zeit sehr häufigen Kämpfe zwischen Polen und Russen hatten auch für die Juden viele Leiden und Widerwärtigkeiten im Gefolge. In No. 105 wird aus dem J. 1631 der Bericht eines Mannes angeführt, der wegen einer Anschuldigung seinen Wohnort Greding bei Satanow in Podolien verlassen musste und sich nach der Ukraine begab. Dort seien zu jener Zeit Kriegswirren gewesen, in denen viele Juden umkamen. In einem anderen Responsum (141) wird ein Ueberfall erwähnt, wobei viele getötet und die übrigen in die Gefangenschaft geführt wurden. Auch die Einquartierung der Truppen lastete manchmal schwer auf den jüdischen Bewohnern. So wird einmal (No. 153) die Frage behandelt, ob zu den Kosten der Truppenverpflegung nur die zufällig von derselben betroffenen oder alle Hausbesitzer oder auch die zur Miete wohnenden Gemeindemitglieder beitragen müssten, und in welchem Verhältnis diese Lasten zu verteilen seien. An einigen Stellen erscheinen auch Juden als Kämpfer im polnischen Heere. In No. 57 handelt es sich um die Feststellung des Todes eines vom Kriege nicht zurückgekehrten Mannes, namens ברכה , und ein Augenzeuge erzählt dort, dass er selbst mit 10 anderen Juden im Heere gedient habe. Jener ברכה, der ״auf drei Pferden gedient habe“, sprengte zwei oder dreimal nach Art der Kämpfenden gegen das russische Heer vor. Die Russen blie-