Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- II. 1904 - 5665 (1904)
- Date
- 1904-01-01
- Page
- – (sequence 192)
- Language
- German
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188 Molokram auf einem Elfenbeingefäss in Ninive, Kautzsch auf den gleichen Namen eines Königs von Edom zu Sanheribs Zeiten (auf dem Taylor־ Cylinder Sanheribs) verwiesen, ebenso wie er zu dem erstgenannten פדאל auf den gleichzeitigen Ammoniter- König Puduilu auf dem Taylor-Cylinder Sanheribs, [er findet sich auch auf dem Prisma B Assarhadons Z. 19] hinweist. Also auch in diesen Fällen stellt nichts der Annahme entgegen, dass die Siegelbesitzer Beamte (עבד) eines Königs waren. Dass die Hofbeamten als עבדים bezeichnet werden, beweisen Stellen wie Jer. 22, 2 : י.;לך יהודה אתה!.עבדיף ועטף oder das .עבריו 2 הבהו. K. 12, 22 (von den zwei dort genannten Männern, die den König Joasch erschlugen). In der Stelle 2 Iv. 22, 12 wird neben vier anderen Hofbeamten, die der König Joschia an die Prophetin Chulda sendet, auch עשיה עבד־המלך genannt, woraus Kautzsch mit Recht erschliesst, dass der Ausdruck eine spezielle Hofcharge bezeichnet. Er weist weiter auf 2. Sam. 15, 34 hin, wo Chuschaj zu David sagt: עבדך אני המלך אהיה עבד אביך אני מאז ועתה ואני עבדך! und folgert daraus, dass es sich hierbei speciell um den רעה המלך gehandelt habe. Ob das sich tatsächlieh so verhält oder der Träger eines anderen Hofamts damit gemeint sei, lässt sich aber um so schwerer entscheiden, als mit עברים.im Plural (Jer.22,2; 2K. 12,22)alle Hofbeamten undin 2K.25, 8 der Feldherr Nebüzaraddan als עבד מלך בבל bezeichnet ist. Jedenfalls handelt es sich aber um den Träger eines Hofamts. -׳־ Dadurch gewinnt auch eine längst veröffentlichte x) Siegelinschrift erhöhtes Interesse, die lautet: לשבניו ע בד עזיו (Das ע am Schluss der ersten Zeile verbindet sich mit בד der zweiten zu עבד)• Die Folgerung ist auch hier naheliegend, dass es sich um שבניהו» einen hohen Hofbeamten des judäischen Königs עזיהו handelt. Die Züge der Schrift weisen auf ein etwas jüngeres Alter als die der erstgenannten, wie es etwa der jüngeren Lebenszeit Uzzia’s entspräche. Bemerkenswert ist, l) Zuerst von Longperrier, Rev. arch. nouv. ser. IV (1863) 358 f; auch abgebildet bei Levy, Münzen und Gemmen S. 40, Facs. III, 6.