Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- II. 1904 - 5665 (1904)
- Date
- 1904-01-01
- Page
- – (sequence 101)
- Language
- German
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97 ברבות לה איתא ,׳ואותו תלמיד ר' :und in einer Note dazu לפקפק שמעין בן יוחאי הוה" אבי1 בירושלמי ברכות פ״ד אשר הובא שם בל המעשה רר״ג ודי לא נזכר הך ואותו תלמיד ובו׳ ומאחר שלא מצינו בשום מקום שר״ש דיבר עם התנאים אלה וחבריהם יש מקום ספק שהמאמר "ואותו תלמיד ד .שב״י הוה" הוא הוספה מאוחרת Frankel geht hier gar nicht auf die Erörterung der Frage ein, ob R. Simon b. Jochai schon erwachsen war, zur Zeit, als R. Elieser ben Asaria Nassi war, er beschäftigt sich nur mit der Frage, ob R. Simon den R. Gamliel und R. Josua gekannt habe oder nicht, kommt zu einer Verneinung und redigiert daher den Talmudtext; allein Frankel irrt hier vollkommen; es ist bekannt, dass R. Gamliel, R. Josua, R. Elieser u. s. w. bis zum Beginn der Bettarzeit lebten und erst während der Wirren starben; R. Simon ben Jochai dagegen gehörte zu dem Zeitalter, das direkt nach dem Bettarkampfe lebte; er muss also notgedrungen jene Tannaim gekannt und mit ihnen verkehrt haben; ausserdem beweist Halevy imDor.-IIar. (Einleit. S. 8), dass R. Simon der Sohn Gamliels schon bei Lebzeiten seines Vaters verheiratet, viel jünger als R. Simon ben Jochai war und ihn in Wirklichkeit überlebte. Was beweist also mehr als das, dass auch R. Simon b. Jochai R. Gamliel gekannt haben muss? Merkwürdig ist die Bemerkung Frankels, dass die Worte ואותו תלמיד רשב״י הוה eine weit spätere Zufügung sein müssen, weil diese Bemerkung sich im Jeruschalmi nicht vorfindet. Damit hätte Frankel recht, wenn die Worte ואותו תלמיד רשב״י הוה zu der Baraita gehörten, da dies aber nicht der Fall ist, sie vielmehr nur eine Bemerkung des babylonischen Talmuds sind, was tut es, wenn diese Bemerkung nicht im jerusalemitischen Talmud steht; steht denn alles vom Babli im Jeruschalmi oder umgekehrt? Im ganzen wird es einem unergründlich, welche Absicht Bacher bei dieser Einwendung gegen Halevy leitet; denn es unterliegt doch keinem Zweifel, dass in der Sache selbst Bacher Halevy recht gibt. Halevy wendet sich gegen Rappoport, welcher die Baraita in Meila zurückweist, die uns berichtet, dass R. Rüben ben Jztrabule und gleich nachher R. Simon b. Jochai nach Rom zur Beseitigung der Hadrianischen Verfügungen gesandt wurden. Er beginnt auf S. 13: ״Rappoport irrte in dem Glauben, dass nur die Zeit des ״R. Rüben b. Jztrabule zur Zeit Hadrians passe, dass aber 7