Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- II. 1904 - 5665 (1904)
- Date
- 1904-01-01
- Page
- – (sequence 95)
- Language
- German
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91 welche, wenn sie wahr wäre, — wie Weiss sich selber ausdrückt — eine wahre Verwirrung im Talmud hervorrufen würde, leitet Frankel aus Menachoth 88 her, wo er den Sinn des Talmuds derart missversteht, dass er zwei nicht zusammengehörende Stellen zusammenfasst. Frankel bemerkt1}: ״Wisse, dass auch R. Jehuda Nessia, der Enkel des R. Jehuda Hanassi. mitunter Rabbi genannt wird .... An einer Stelle des Babli scheint es, dass der dort genannte Rabbi R, Jehuda Nessia ist. S.Menachoth 88: רר\ב רבי ןקא קשיא ליה הצי לוג למה נמשח ובו' אמר ליה ר׳ שמעון בר רבי שבו הי׳ מחליק חצי לוג לבל נר ונר אמר לו נר ישראל כך הי' אמר ר׳ יוחנן אמר רבי ובו׳ Wenn mit dem יתיב ךרר R• Jehuda Hanassi gemeint wäre, wie konnte dann dieser Rabbi erwidern כך הי' אמר ר' יוחנן אמר רבו♦ Es war also R. Jehuda Nessia und bei ר' יוחנן אמר רבי ist דבר R. Jehuda Hanassi/1 Frankel hat hier einfach nicht verstanden, dass mit den Worten אמר לו נר ישראל כך הי׳ die erste Talmudstelle aufhört, und mit אמר ר' יוחנן אמר רבי etwas Neues beginnt Es sind zwei ganz verschiedene Sachen, die gar nicht zu einander gehören. In der ersten Talmudstelle wird zwischen Rabbi und seinem Sohne R. Simon bar Rabbi über חצי לוג למה נמשח verhandelt; in der zweiten wird eine Memra R. Jochanans im Namen Rabbis betr. נר שכבתה בתןך חקיקה erwähnt. Ist es zu scharf, wenn Halevy sich in Bezug darauf ausdrückt * 2): ״Es ist eine Schande zu sehen, welche Forschungstiefe man den grundlegenden Fragen der jüdischen Geschichte gewidmet hat.“ Oder folgendes. D. H. S. 12 ff. In Meila 16 wird uns berichtet, dass einst, als Israel unter schwerem Drucke seufzte, R. Rüben ben Iztrabule im römischen Senate erschien, um eine Aufhebung der betreffenden Verfügungen durchzusetzen. Als man ihn jedoch als Juden erkannte, wurde er zurückgewiesen. Man sandte dann R. Simon ben Jochai, der sich an den Kaiser wandte und eine Aufhebung der Verfügungen erwirkte. Rappoport meint nun, dass hier zwei verschiedene Berichte über Ereignisse, die zu verschiedenen Zeiten sich zutrugen, vorliegen; denn nurR. Rüben ben Itztrabule lebte zurZeit des Kaisers Hadrian, R. Simon ben Jochai jedoch viel später. Von Halevy *) Darke Hamischnah S. 192. 2) Dor.-Har. S. 50.