Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- II. 1904 - 5665 (1904)
- Date
- 1904-01-01
- Page
- – (sequence 65)
- Language
- German
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1)1 Gesetzeslehrer im preussischen Staate“, namentlich durch seine von Ministerien, Kammergerichten, Landräten und Magistraten eingeforderten, gediegenen Gutachten und Vorschläge einen weitreichenden Einfluss auf die ganze preussische Judenheit und die Be- Stimmung ihrer religiös-rechtlichen Angelegenheiten übte81). Trotzdem vieles von seinem Gedankenwechsel mit R. Akiba Eger noch nicht veröffentlicht ist, gibt es kaum einen zweiten, dem eine so stattliche Zahl von gedruckten, die verschiedensten Themata behandelnden Gutachten R. Akiba Egers gewidmet sind. Dieser fördert nicht nur R. M. Weyl in seinen theoretischen Studien32), sondern erörtert mit der ihm eigenen Gründlichkeit auch die verschiedenartigsten, vor das Forum des Berliner Rabbinats gelangenden Fälle, so bei Herrichtung der rituellen Badeanstalt durch ein am Boden gelöchertes, aber verschliessbares, bewegliches Bassin (33 (תיבה נקובה), bei Rekognoscierung eines Ertrunkenen 34). Er diskutiert mit ihm behufs praktischer Ent- Scheidung über das Schenkungsrecht der Ehefrau 35), über die Verbindlichkeit der früher üblichen, gegenseitigen Verpflichtungen bei Verlobungen (36 (ראשי פרקים), über die von ihm verneinten Fragen, ob der Gatte die Hälfte der Mitgabe zurückerstatten muss, wenn die Gattin genau 2 Jahre nach der Ver- 31) Der Israelit in den preussischen Staaten ist nicht blos Religionsmitglied, er ist auch Staatsmitglied geworden. Es ist daher notwendig, dass man von der beschränkten Tendenz der israel. Seminarien abgeht und auch hierin mit den Bedürfnissen des Zeitalters fortschreitet, dass nämlich in einer solchen Anstalt auf alle Unterrichts-Gegenstände Rücksicht genommen werde, die dem Volks- und Jugendlehrer demnächst unentbehrlich sind, wenn sie ihre Stelle würdig ausfüllen sollen.‘‘ Weyl in seiner Eingabe an Altenstein. S. Geiger, Gesch. d. Jud. in Berlin II S. 248. Weyls einflussreiche Gutachten an Behörden s. in Rönne und Simon, Verhältnisse der Juden des preuss. Staates S. 101—103 (Jüd. Soldaten- und Aerzteeid), S. 125, S. 128 (Beitragspflicht zur Errichtung einer Mikweh), S. 130, 136, 144, 146, 469, 473 ff. (über Notwendigkeit des Scheidebriefes vor Wiederverheiratung, letzteres wohl im Zusammenhang mit 'ת H 82) und in Heinemanns Sammlungder die Juden Preussens betreffenden Gesetze. 32) s. ח׳ ir 118, 119. 33) s.,40 1 ח, vgl. ferner 28, 64 und נחלת יעקב r>. 34) s.1107 ח׳. 35) s+ ח׳ II 85. 36) s.,ח II 75.