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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1904-01-01 · II. 1904 - 5665 (1904) · page 55

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
II. 1904 - 5665 (1904)
Date
1904-01-01
Page
– (sequence 55)
Language
German
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51 günstigen Lage an einer grossen Landstrasse sich durch einen beträchtlichen Warenvertrieb (in Wolle, Federposen und Honig) auszeichnete, waren (im 17. Jahrh.?) zahlreichere Juden aus verschiedenen Teilen Deutschlands, namentlich ausNörenberg (in Pommern) ihr zugewandert, sodass die jüdische Gemeinde Mk. Friedland, welche noch 1783 nur 572 Seelen zählte, 1788 schon, die grösste des Netzedistricts, 703, 1804 859 Juden fasste und alsbald zu ihrer Höehstzahi von 247 jüdischen Familien mit 1400 Seelen erstarkte. Ihre höchste Blütezeit fällt merkwürdigerweise mit der Amtszeit E. Akiba Egers zusammen. Erst infolge der massenhaften Übersiedelungen nach Berlin (etwa seit 1812) nahm sie wieder rapide ab 1). doch unterhielt sie noch 1819 eine 4klasssige jüdische Schule mit 3 jüdischen (und 1 christlichen) Lehrern. Die Juden waren die Hauptabnehmer der ländlichen Produkte und nährten sich hauptsächlich von Handel und Geldgeschäften, obwohl die Special- Ordre vom 29. Januar 1774 auch dem Warenhandel der westpreussischen Juden drückende Schranken auferlegte. Die sonstigen Judenverhältnisse wurden seit dem 28. Februar 1772 durch die den Gewerbebetrieb vielfach beschränkenden Bestimmungen des General-Juden-Privilegiums vom 17. April 1750 und die darauf fussende Instruktion vom 28. März 1755 geregelt, welche auch den Aeltesten und Vorstehern der Friedländer Judenschaft zur Norm zugehändigt wurde 2). Danach zerfielen die dauernd an- *) Ueber die Geschichte von M. Friedland s. F. W. F. Schmitt, Geschichte des Deutsch-Kroner Kreises, Thorn 1867. Daselbst wird S. 150 Anm. N• Fr• die mater (!) der Berliner Judenschaft genannt, was allerdings eine Hyperbel ist. 1839 hatte Fr. nur noch 458 Juden (ibid. S. 208). Vgl. auch Zeitschrift der historischen Gesellschaft für die Provinz Posen 1892 S. 257 ff.» sowie Heppner und Herzberg: Aus Vergangenheit und Gegenwart der Juden in den Posener Landen S. 175 ff. 2) Diese Instruktion, von Friedrich unterzeichnet, ist abschriftlich den alten, allerdings mangelhaften und ungeordneten Gemeindeakten (ב־ינקס) Friedlands, die für die folgenden Darstellungen oft benutzt wurden, einverleibt. Die Kopie des General-Juden-Privilegs wurde den Aeltesten 1783 zugestellt. — An dieser Stelle möchte ich auch dem Vorstande der Gemeinde Friedland für das liberale Entgegenkommen, sowie auch Herrn Lehrer Beer und namentlich Herrn Kantor Block daselbst für mannigfache Unterstützung bei Ermittlung dieser Urkunden und anderer Einzelheiten meinen aufrichtigsten Dank abstatten. Das General-Juden-Privileg ist ausführlich mitge-

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