Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- II. 1904 - 5665 (1904)
- Date
- 1904-01-01
- Page
- – (sequence 25)
- Language
- German
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21 Anhang. Eine Schuld der Vierländersynode. Das hier teilweise mitgeteilte ״Aktenmaterial gestattet einen interessanten Blick auf den Umfang der Befugnisse der Vierländersynode.“1) Ich gebe es aus Abschriften aus dem Breslauer Ratsarchive, wie es mir übermittelt worden ist, zum teil in den Originalen, zum teil in Regesten. Es hat auf eine Schuld von 12120 Talern Bezug, die ״die Judenältesten des polnischen Reiches“, d. h. die Vorsteher der Vierländersynode 2), bei dem Breslauer Kaufmann Christophorus Bresler aufgenommen hatten, und die bald auf 15000 Taler wuchs, weil keine Zinsen bezahlt wurden. Für die Amortisation haftete die ganze nach Breslau handelnde polnische Judenschaft solidarisch 3). Die vorliegenden Akten geben einige Momente aus dem Gange dieser Angelegen״ heit wieder. 1670 erlässt der Warschauer ״Marschall“ der gesamten polnischen Judenschaft 4) J. Clemens an den Breslauer Rat die Aufforderung, die wegen dieser Schuld in Breslau in Haft gehaltenen Krakauer Juden mit ihren Waren freizugeben, weil sie mit ihr nichts zu schaffen haben, widrigenfalls er gegen die in Polen befindlichen Breslauer Kaufleute und deren Waren für ג) Brann in Grätz-Jubelschrift, Breslau 1887 S. 225 Anm. 4. 2) Nach Brann a. a. O. waren die Entleiher die Aeltesten der grosspolnischen Judenschaft. (Grosspolen umfasste etwa das Gebiet der heutigen Provinz Posen.) Allein die Schuldner sind die *Judei Seniores Regni Poloniae“ (Urkunde Nr. 3) und die ״Seniores Judaeorum regni nostri“ (Urkunde Nr. 6). 3) Brann a. a. O. 4) Ueber ihn s. Rönne und Simon a. a. O. Callier a. a. O. 1630 und 1631 versah in Warschau der Posener Schtadlan Mordechai ״die Geschäfte der ganzen Allgemeinheit״ und vertrat dort die Gemeinde Posen in einem Prozesse, den sie führte, weil ein Posener Jude durch die städtische Behörde gehängt worden war (Pos. Kscherimbuch S. 19b, 21b). Vgl. oben S. 10 Anmerk. 6.