Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- (I.) 1903 - 5664 (1903)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 328)
- Language
- German
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322 I. ״Dem höchsten Gotte, dem über alles Herrschenden, dem Gesegneten. Zar Zeit der Regierung des Mithradates, des Bundesgenossen der Römer und des Freundes seines Vaterlandes, im Jahre 338 im Monat Deos, hat Photos, der Sohn des Strabon, seine Sklavin, genannt Chrise, auf Ausspruch eines Gelübdes dem Gebethause geweiht (oder: im Gebethause freigelassen), und von heute ab soll sie ein Leben der Ruhe leben, sodass niemand von den Erben sie zu Bösem berühren könne.“ IL ״Zur Zeit der Regierung des Königs Tiberius Julius Reskuporis, des Freundes des Kaisers und der Römer, des Frommen, im Jahre 377 am 22. des Monats Pereitios, habe ich, Chresle, die gewesen die Frau des., im Gebethause meinen Sklaven Herakles auf Ausspruch eines Gelübdes für immer freigelassen, so dass er nicht zum Dienst herangezogen werden und dass ihn niemand von den Erben berühren soll, damit er sich ohne Hindernis begeben kann, wohin er will, wie ich es gelobt. Aber nur unter der Bedingung, dass er immer das Gebethaus besuche und beständig (dort) bleibe. Dazu gaben meine Erben Iphikleides und Gelikonias ihre Zustimmung, auch hat die jüdische Gemeinde die Vormundschaft übernommen.‘‘ III. ״Dem höchsten Gotte, dem über alles Herrschenden, dem Gesegneten. Zur Zeit des Königs Tiberius Julius Sauromatos, des Freundes des Kaisers und des Freundes des römischen Volkes, des Frommen, habe ich, Timotheus, der Sohn des Nimphagoros, mit meiner Schwester Elis, der Frau des Nanos Balamyros, gemäss eines Gelübdes unseres Vaters Nimphagoros Makarios (selig), die Skia- ז vin ... . freigelassen .... umsonst ohne Bezahlung.“ In der Erklärung zu diesen Inschriften meint Harkavy, dass die Juden diese Sitte, die Sklaven im Gebethause oder für das Gebethaus frei zu lassen, von ihren griechischen Mitbürgern übernommen hätten, da die Griechen die Freilassung der