Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- (I.) 1903 - 5664 (1903)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 267)
- Language
- German
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261 nach Asia, um die Einführung des Schaltmonats dort zu verkündigen, worüber Resch Lakisch sich bei R. Jochanan beschwert (Sanhedrin 26 a), hat ziemlich sicher ihren Grund darin, dass dieses in Palästina durch strenges Regierungsverbot unmöglich gemacht worden war. Noch deutlicher spricht Chullin 101b von einer Religionsbedrückung dieser Art zu R. Jochanans Zeiten. Es wird dort die rätselhafte Botschaft besprochen, die R. Jizchak b. Jakob b. Giuri in R. Jochanans Auftrag nach Babylonien gelangen liess: ״Nach den Worten R. Jose Haglili's, gemäss unserer Umstellung der Baraita, muss jemand, der den Sabbat irrtümlich, den Versöhnungstag mit Vorbedacht entweiht hat, ein Sündopfer darbringen; hat er jedoch den Sabbat mit Vorbedacht, den Versöhnungstag irrtümlich entweiht, so ist er vom Sündopfer befreit.“ Diese Botschaft R. Jochanans ist unverständlich, denn es ist nach den einschlägigen Vorschriften nicht abzusehen, warum man, wenn der Versöhnungstag auf einen Sabbat trifft, bei vorbedachter Sabbatentweihung und irrtümlicher Entweihung des Versöhnungstags das für irrtümliche Uebertretung strengster Verbote vorgeschriebene Sündopfer nicht darbringen soll. Nach einem zurückgewiesenen Erklärungsversuch Abaja’s giebt Raba unter dem Beifall Rabin’s und aller damals nach Babylonien herabgewanderten Gelehrten Palästina^ des Rätsels Lösung: ,,Es war eine Religionsbedrückung und man schickte von Palästina die Botschaft, der Versöhnungstag des betreffenden Jahres sei ein Sabbat. שמדא הוה ושלחו מתם דיומא דכפורי דהא שתא שבתא הוא Nach To<afot Erklärung zur Stelle bestand die Religionsbedrückung darin, dass die Neumondsheiligung damals verboten wurde, und so war es unmöglich, den Versöhnungstag richtig zu feiern, da ja zur Bestimmung der Feiertage die vorherige Be- Stimmung des Monatsbeginns notwendig ist. Selbst wenn man nach der Berechnung das Datum kannte, so hatte die Kenntnis des Datums keinen Wert, ohne jedesmalige Vorherbestimmung des Monatsbeginns. Erst Hillel H. hat während der Regierung Kaiser Julian’s in der leider allzuberechtigten Besorgnis, dass die Hochschulen Palästina^ bald aufhören würden, eine kurze ruhige und glückliche Zeit dazu benutzt, um alle Monatsbeginne und Schaltjahre in einem öffentlichen und feierlichen Akte bis zur Erlösungszeit zu heiligen und zu bestimmen. In dem betref-