Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- (I.) 1903 - 5664 (1903)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 238)
- Language
- German
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232 er, gleich jedem Diebe, die Doppelsumme zu zahlen“. Ist dieser Nachweis aber nicht zu führen, weil entweder der Depositar unschuldig ist oder seine Schuld durch Zeugen nicht erhärtet werden kann, — so bleibt nur der vom Dichter ihm aufzuerlegende Eid als letztes Mittel zur Aufklärung übrig. Dieser Eid ist so zu formulieren, dass, im Sinne obiger Möglichkeiten, er erstens sich keiner Untreue*) und weiter keiner Fahrlässigkeit schuldig gemacht habe. Aber die Möglichkeit, diese Eide aufzuerlegen, ist an die Erfüllung zweier Bedingungen geknüpft: 1. dass das strittige Depot von der Art der im Pentateuch genannten Gegenstände (bewegliche Güter u. A.) sei; 2. dass der Depositar behaupte: ״es sei dieses“, was unmöglich anders als dahin gedeutet werden kann, dass er einer höheren Forderung des Klägers ein geringeres Mass an Zugeständnissen entgegenstellt, also teilgeständig ist. Damit ist der Fundamentalgrundsatz. der oben an die Spitze gestellt wurde, ausgesprochen, dass von Thora wegen ein Eid nur dann verhängt werden darf, wenn Beklagter מורה במקצת ist. Die Uebersetzung der angezogenen Verse lautet jetzt folgendermassen: ״Wenn einer dem Anderen übergibt Silber oder Geräte zur Aufbewahrung und es wird angeblich gestöhlen aus dessen Hause; kann er als der Dieb überführt werden, so zahlt er das Zwiefache. Kann er nicht als der Dieb überführt werden, dann kann der Besitzer einen Eid fordern, ob er keine Untreue begangen hat an dem Zeuge seines Nächsten. Bei jedem Ding, bei dem eine Fahrlässigkeit möglich war, bei Ochs, bei Esel, bei Schaf, bei Kleid, bei jedem in Verlust geratenen Ding — vorausgesetzt, dass er behauptet, dass es dies sei — soll ihr Rechtshandel zum Eide führen. Das Doppelte zahlt er nur dann, wenn der Richter**) ihn verurteilt.“ Auch in diesem Falle darf also die halachische Exegese mit dem Ergebnisse der Prüfung zufrieden sein. Sie steht wörtlich im Schriftverse zu lesen, wenn man nur אשר richtig als konzessive Partikel übersetzt. *) Auf den Begriff von שליחות יד בפקרון kann und braucht hier nicht näher eingegangen zu werden. **) Also nicht bei eigenem Geständnis.