Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- (I.) 1903 - 5664 (1903)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 117)
- Language
- German
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111 nach Oesterreich zu erlangen. Beide Gesuche gingen, vom Landgericht Sulzbach und der Regierung in Regensburg nachdrücklichst befürwortet, an das Münchener Ministerium. Dasselbe entschied (2. Aug.) ״dass nach einer in dem Amtsblatt zur österr. kaiserl. ״priviligirten Wienerzeitung vom 10. July d. J. No. 155 erschie- ״nenen öffentlichen Kundgebung die Zurücknahme des bestehenden ״Verbots der Einfuhr hebräischer Bücher in die österreichische ״Monarchie nicht zu erwarten; dass übrigens dieser das Interesse },einer einzelnen Buchhandlung betreffende Gegenstand zur Auf- ״nähme in die bevorstehende Verhandlungen mit Oesterreich nicht ״geeignet befunden worden sey.“ Der letztere Passus veranlasste die Firma Arnstein mit den übrigen bayerischen Besitzern hebräischer Buchdruckereien gemeinschaftlich vorzugehen. Am 27. November 1830 ging eine von ״S. Arnstein u. Söhne“, David Isaac Zürndorffer, M. Zirndorfer, Schriftgiesserei- und Buchdruckereibesitzer, ״und deren Verleger“ unterschriebene Kollektiveingabe an das Ministerium. Vier Foliobogen umfasst die Bittschrift, die in folgenden Sätzen gipfelt: ״Euere Königliche Majestät geruhen bey den bevorstehenden ״Verhandlungen mit Oestreich auch den rubrizierten Gegenstand ״zur Aufnahme als geeignet zu erachten“ und ״Königliche Majestät wollen allergnädigst geruhen, auch im ״Königreiche Bayern die fernere Einfuhr hebräischer Bücher von ״den Ostreichen (!) Staaten, wie sie bereits unter der glor- ״reichen Regierung des allerhöchst seligen Königs Maximilian Jo- ״seph, Majestät, angeordnet war, wiederholt gaenzlich zu unter- ״sagen; als auch die im Zollverbande mit dem Königreich Bayern ״stehenden Staaten zu gleichem Verbote gegen Oestreich zu ״zu veranlassen, und diese reziproken Vorkehrungen bei denVer- ״handlungen mit dem benannten allerhöchsten oestreichichen ״Kabinete in allergnädigste Anregung bringen zu lassen.“ Das Ministerium antwortete am 21. Januar 1831, ״dass sich ״wie schon früher bemerkt worden, von einer weiteren Verwen- ,,düng bei dem oestreichischen Gouvernement in’Bezug auf die ״Einführung hebräischer Bücher nach Oesterreich durchaus kein ״Erfolg erwarten lasse, übrigens auch die Verfügung^ von Re- ״pressalien und insbesondere die nachgesuchte Veranlassung zu