Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- (I.) 1903 - 5664 (1903)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 116)
- Language
- German
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110 ״d. J. 1806 in Beschlag: genommenen hebräischen Bücher, ge- ״nötigt sein werde, auf gleiche Art die jenseitigen hebräischen ״Buchdrucker zu beschränken. ״München, den 21. September 1808. ״An die Gesandschaft in Wien (also erlassen). Man ersieht daraus, dass eine vorausgegangene Verwendung des Gesandten bereits erfolglos gewesen war. Auch dieses Einschreiten hatte kein besseres Ergebnis, und Bayern führte seinerseits jetzt seine Drohung aus. ״Max Josef König. ״Das in Oestreich seit dem Jahre 1800 bestehende öffent- ״lieh kundgemachte Verboth der Einfuhr aller im Ausland ge- ״druckten hebräischen Bücher, welches auch gegen Unsere Unter- ״thanen mit der Konfiskations-Strafe in Anwendung gebracht worden ״ist, bestimmt uns, ein gleiches Verboth in Ansehung der in ״östreichischen Staaten gedruckten hebräischen Bücher zu erlassen. ״Ihr habt dieses sämmtlichenBuchhändlern und JudenVorstehern mit ״dem Aufträge zu eröffnen, dass die künftige Einfuhr der unter ״dem Verbothe begriffenen Bücher nicht blos mit Konfiskation, ״sondern auch mit einer Geldstrafe vom sechsfachen Werthe der ״entdeckten Bücher Einfuhr belegt werden. Ihr habt zugleich ״sämtliche Polizey Direktionen zur genauen Aufsicht auf die Be- ״folgung des Verboths anzuweisen. ״Max Josef etc. Freiherr von Montgelas. ״Auf Königl. allerhöchsten Befehl ״E. Kobell. ״An das Kgeneral Commissariat ״des Naabkreises: Amberg. Das Ver״ ״both der Einfuhr der in Oestreich ge- ״druckten hebräischen Bücher betr. Seckel gab sich noch immer nicht zufrieden; am 3. xlugust 1809 wies das bayer. Ministerium des Auswärtigen neuerdings den Gesandten Generalmajor Freiherrn von Verger an, diesmal bei dem kaiserl.-königl. französischen Minister, Polizeidirektor v. Bacher, die Freigabe der beschlagnahmten Bücher zu beantragen. Ob diesmal der Erfolg grösser war, sei dahingestellt. Im November 1829 und am 28. Juni 1830 machte die Firma Arnstein einen neuen Vorstoss nach der Richtung, Einfuhrfreiheit