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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1903-01-01 · (I.) 1903 - 5664 (1903) · page 114

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
(I.) 1903 - 5664 (1903)
Date
1903-01-01
Page
– (sequence 114)
Language
German
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IRI
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108 werden könne, vom Ministerium das Verbot aufgehoben. Gleichzeitig wurden ihm die bayerischen Zensurbestimmungen vom 6. März 1818 zur Nachachtung in Erinnerung gerufen. Von jedem zu druckenden Werke musste demnach vorher das sauber geschriebene Manuskript an die Akademie der Wissenschaften in München zur Zensur eingeschickt werden, desgleichen ein fertiggestelltes Belegexemplar nach dem Druck.*) — Zirndorf er, dem eine Abschrift der Entschliessung zugeschickt worden war, sah darin eine Aufmunterung, Widerspruch zu erheben; unterdessen war die Zeit für den Druck des nächstjährigen Kalenders herangenaht, und auf Seckeis eindringliche Vorstellung, dass bei weiterer Hinhaltung eine Drucklegung des Kalenders keinen Zweck mehr haben würde, erfolgte ״citissime“ die Anweisung der Regierung an das Landgericht Sulzbach, der Firma S. Arnstein kein Hindernis mehr in den Weg zu legen (27. Dez. 1821). Vergeblich war auch das Unternehmen Zirndorfers, durch Vermittlung des Stadtmagistrats Fürth Einspruch zu erheben. — In dem Frankfurter Kalender für 1823 (583) wies Salman Hirsch Schwarzschild einen geringfügigen Fehler im Sulzbacher Kalender nach, indem er zugleich das Publikum vor Ankauf warnte. Die Firma Arnstein war dadurch genötigt, die ganze Ausgabe eines Jahrganges zu vernichten. Von einem elementaren Unglück wurde Sulzbach am 9. Juni 1822 heimgesucht. Der grösste Teil der Stadt brannte ab, darunter auch die ganze Druckerei mit allem Inventar und allen Geschäftsbüchern. Eine günstige Folge hatte auch dieses Ereignis. Die Bücher, die bisher alljährlich durch Abzüge früherer Drucke hergestellt worden waren, mussten jetzt von Grund auf einem Neudruck unterworfen werden, was besonders der äusseren Erscheinung der Bücher sehr zu statten kam. Der Druckbetrieb selbst erlitt keine nennenswerte Unterbrechung; nach kurzer Zeit war die Arbeit wieder im vollen Umfange aufgenommen.**) Seckel Arnstein starb Mittwoch, 20. Mai 1825; die Söhne setzten den Betrieb ganz in bisheriger Form fort. Das Haus *) Die im Inland abzusetzenden Kalender mussten mit dem staatlichen Abgabenstempel versehen sein, nicht aber die im Ausland zu verkaufenden. **) Vgl. die Vorbemerkung zum Kalender 1824 (584>.

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