Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- (I.) 1903 - 5664 (1903)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 113)
- Language
- German
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in Sulzbach niederlassen durfte. Nach einer ״Erläuterungskon- Zession“ v. J. 1765 durften Ausnahmen gemacht werden, wenn der Petent 1500 fl. besass. Das landgerichtliche Gutachten rühmt von ihm, er besitze eine tadellose Aufführung, sei gewandt und durch seine vieljährigen Besuche der vorzüglichsten Messen Deutschlands zur Leitung eines Geschäftes sehr befähigt. Der Vater sicherte ihm auf 6 Jahre einen Anteil an der Druckerei und am Handelsgeschäft zu. Seine Braut Gella war eine Tochter des Joel Baer Abraham aus Schwabach. Zu den immer beliebten Sulzbacher regelmässigen Erscheinungen gehörten auch in dieser letzten Periode die Kalender. Aber auch die von Is. Dav. Zirndorfer in Fürth herausgegebenen Kalender erfreuten sich eines grossen Absatzes. Um den durch diese Konkurrenz den beiden Firmen entstehenden Schaden möglichst zu mildern, schlossen beide Parteien zwischen 1810 und 1820*) einen Vertrag ab mit folgenden Punkten. Die Firma A. verzichtet auf den Druck von Kalendern; die Firma Z. verpflichtet sich hingegen den Bedarf der Konkurrenzfirma an Kalendern zu decken und ausserdem eine Entschädigungssumme zu zahlen. Einige Zeit hielten sich beide Firmen an denVertrag, als aber Zirndorfer eines Jahres denselben durchbrach, hielt sich auch Arnstein nicht mehr gebunden und druckte wieder Kalender, wie es scheint zum ersten Mal, für 1821 (5581). Zirndorfer fühlte sich beschwert und wurde klagbar beim Ministerium. (20. Sept. 1821) Dasselbe liess durch die;Regierung in Regensburg bezw. das Landgericht Sulzbach S. Arnstein vernehmen und demselben bis auf weitere Verfügung vorerst den Vertrieb des Kalenders verbieten. Seckel wusste sich aber hinlänglich zu rechtfertigen; die Druckerei bestehe schon 50 (!) Jahre, er zahle speziell Steuern für die Druckerei und sehe nicht ein, warum ihm der Vertrieb grade des Kalenders gesperrt werden solle. Am 5. November wurde ihm unter der Voraussetzung, dass von dem Hause Zirndorfer keine gegründete vertragsmässige Einwendung gemacht *) Arnstein berichtet 1821, der Vertrag sei vor ״etwa'* 10 Jahren geschlossen worden. Es liegen aber verschiedene Arnsteinsche Kalender aus der Zeit von 1810—21 vor; welcher Art der etwaige Vertragsbruch Zirndorfers war, war mir zu ermitteln nicht möglich.