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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1903-01-01 · (I.) 1903 - 5664 (1903) · page 108

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
(I.) 1903 - 5664 (1903)
Date
1903-01-01
Page
– (sequence 108)
Language
German
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IRI
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102 Drucker bezeichnen, als einen, der es verstanden hat, den Geschäftsbetrieb mit den Forderungen der neuen Zeit in Einklang zu bringen. Er besass eine immense Schaffenskraft, einen bewundernswerten Unternehmungsgeist. Die Unerschrockenheit bei allen Handlungen schien von seinem Grossvater Salman auf ihn übergegangen zu sein. Schritt für Schritt arbeitete er sich aus, wenn auch nicht gerade ärmlichen, so doch nicht überaus glänzenden Verhältnissen empor, bis er seinem Namen und seinem Haus eine überragende Stellung weit über seine Heimatstadt und -provinz hinaus errungen hatte. Er war gleich gross als Buchdruckerei־ besitzer, als Geschäftsmann und Fabrikant und in dem Ansehen, das er in seiner Gemeinde und seiner Heimat genoss. Von seinem ersten selbständigen Auftreten an war er eines der angesehensten Mitglieder der Judengemeinde; etwa von Ahrons Tod ab war er anerkanntes, wenn auch noch nicht nominelles, Oberhaupt der Gemeinde. Als der bisherige Vorsteher, der Hoffaktor Nathan Js. Schwabacher, durch das Alter gebrechlich geworden, sein Amt nicht mehr im vollen Umfang versehen konnte, wurde Seckel an erster Stelle (neben 2 Deputierten) mit der Verwaltung betraut und von der Regierung auch nach Schwabachers*) Tod definitiv als Vorsteher bestätigt. Bis an sein Lebensende behielt er dieses ihm oft recht schwer gemachte Amt. Es gab keine Angelegenheit der Judengemeinde, kaum eine Privatangelegenheit eines Juden, wo nicht die Behörden sein Gutachten oder seinen bewährten Rat eingeholt hätten. Wie viele arme Juden hatten ihm ihre Duldung in Sulzbach zu verdanken! I. J. 1809 tauchte nach 30jähriger Irrfahrt wieder sein Onkel Naftali in Sulzbach auf; auch jetzt sollte er keine Ruhe finden; er erhielt bei Androhung des Schubs nach Franken, seiner bisherigen, damals noch als Ausland geltenden, Heimat, einen Ausweisungsbefehl. Naftali hatte durch Verzichtleistung auf sein Schutzrecht das Heimatrecht in Sulzbach verloren, und da in *) Schwabacher war der Schwiegersohn des Hof•׳ und Kaoinetfaktors Jakob Joseph. Dieser stand von 1722—70 an der Spitze der Gemeinde; am 19. Febr. 1761 wurde ihm Schwabacher als Vertreter beigegeben und nach Jak. Josephs Tod (1770) der Schwiegersohn definitiv als Gemeindevorsteher eingesetzt.

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