Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- (I.) 1903 - 5664 (1903)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 107)
- Language
- German
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161 Silberlieferant für die bayerische Münzstätte in Amberg. Erst vom Jahre 1780 kam der Druckbetrieb völlig in Gang. Dieser Periode entstammen ausser Laienliteratur einige recht beachtenswerte Bücher. 5. Ahron und sein Sohn Seckel als Kompagnons. 1786—95. Durch den i. J. 1780 zustande gekommenen Vergleich war die Naftalische Hälfte endgiltig an Ahron gefallen und von diesem seinem Sohne Seckel übertragen worden; von diesem Jahre ab figuriert zuweilen schon Seckeis Name neben dem des Vaters, wie z. B. auf dem Pentateuch 1780 (No. 294). Auch Moses Lob, Ahrons Bruder, war in der Druckerei beschäftigt. Ahron hatte ausser Seckel noch eine Anzahl von Söhnen. Der älteste von allen, Feisel Ahron, erhielt am 25. Nov. 1775 Genehmigung zur Heirat mit der Tochter des Sulzbacher Vorsingers. Joseph Ahron*) betrieb einen schwunghaften Handel und war sehr vermögend. Ausserdem werden noch genannt: Haium, Simeon und Löb Ahron; auch der bei Seckel als Buchdruckergesell fungierende Salomon Ahron scheint ein Sohn Ahrons zu sein; er wird auf Drucken nicht genannt, aber in einer Steuerliste (1807). Ahron starb 1795 oder 96, jedenfalls aber im Schöpfungsjahr 5556**). In den letzten Monaten seines Lebens hatte er bereits seinem Sohn Seckel die Druckerei völlig übergeben. 6. Seckel (ben) Ahron (Arnstein). 1795—1819. Man kann wohl Seckel als den gebildetsten aller Sulzbacher *) Er berichtet der Regierung am 23. August 1791, dass er durch die Verlegung der Regierungsbehörden von Sulzbach nach Amberg, das nach der Vereinigung von Pfalz^Sulzbach i. J. 1777 Hauptstadt der Oberpfalz geworden war, einen empfindlichen Schaden erlitten habe. **) Bei einem Teil der Bücher dieses Jahres steht ^bei seinem Namen die Pietätsbezeugung für Lebende יצ׳־ן, bei einem andern die für Tote ein Schutzgesuch Ahrons für seinen Sohn Löb wurde von der Regierung in einer an ihn gerichteten Resolution d. d. 26. Okt- 1795 abschlägig beschieden, damals also lebte er noch.