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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1903-01-01 · (I.) 1903 - 5664 (1903) · page 95

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
(I.) 1903 - 5664 (1903)
Date
1903-01-01
Page
– (sequence 95)
Language
German
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89 Produkt war Alfasis Halachawerk auf Grund der x4usgaben Sabioneta 1554 und Amsterdam 1720; dieses Werk, das er anfangs auf eigene Kosten gedruckt hatte, ging später in den Besitz des reichen Jakob Falkenau in Fürth über. Salmans Betrieb, besonders was seine bei der Volksmenge so sehr beliebten liturgischen Werke, wie die Laien- und Frauenlitteratur, betrifft, war von grossartigem Umfang; ein grosses Haus war nur für die Druckerei bestimmt; er besass sogar eine eigene Schriftgiesserei; auch war er regelmässiger Besucher der Frankfurter (a. M.) Messen, wo er seine beliebten Verlags werke feilhielt *) Er selbst berichtet in einer Eingabe an die Sulzbacher Regierung i. J. 1755, dass er 88 Ballen Papier jährlich brauche. Salman hinterliess seinen Söhnen 7״ Pressen, Schriften, Regalien und andere dazu gehörige Sachen, Lettern und Gesellen, unschätzbare Matrizen.**)“ Die beiden Söhne Ahron und Naftali waren dauernd in der Druckerei beschäftigt; dabei aber waren zahlreiche Setzer und Korrektoren in der Offizin tätig; ganze Setzerfamilien, die in Sulzbach ansässig waren, fanden durch Salman ihr Brod. Vor allem aber fand er in seinen Gönnern und Geschäftsfreunden eine grosse Stütze. Der spätere Schnaittacher Rabbiner Juda Emmerich sowie Feibelmann Kalisch in Fürth waren öfter finanziell an seinen Drucken beteiligt (s. z. B. No. 105), beide waren auch feste Stützen im Streit mit Amsterdam; in dem grossen Wohltäter Hoffaktor Jak. Joseph in Sulzbach hatte er oft einen mäzenatischen Gönner; der gelehrte und begüterte Fürther Gemeindevorsteher Jakob Falkenau unterstützte wacker seine Unternehmungen durch pekuniäre Mittel, und die beiden Talmudwerke wären ohne die Beihilfe der z. T. schon *) Dies war auch der Grund, weshalb er i. J. 1753 merkwürdigerweise ein Gebetbuch (No. 139) ausnahmsweise zur Zensur einreichte; grade dieses war Marktware; nach der wenige Wochen vorher erst ergangenen kaiserlichen Verordnung aber ein von der Landesbehörde nicht ausdrücklich freigegebenes Buch in Frankf. a. M. zum Verkauf auszulegen, erschien ihm doch als ein sehr gewagtes Unternehmen. **) Naftalis Angabe vor der Behörde in dem Streit mit seinem Bruder Ahron (1780).

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