Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- (I.) 1903 - 5664 (1903)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 91)
- Language
- German
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85 die Pr. völlige Unparteilichkeit walten. — Der subjektive I. Teil seziert die Salman günstigen Rabbinats- und Gemeindebeschlüsse von Fürth in der kleinlichsten Weise zu eigenen Gunsten. Ganz oder teilweise neu ist aus ihren Ausführungen folgendes: Die auffallende Tatsache, dass sie von 1755—63 geschwiegen, beruhe auf dem harten Schlusswort des Strauss’schen Briefes (ob. S. 72), der sich jede ähnliche Belästigung, wie die stattgehabte, verbeten hatte. Auch Salman habe die Schutzfrist des Talmuds Fft. a. 0. durchbrochen.*) Der Amsterdamer Talmud sei teurer, aber auch nach Druck, Korrektur und Papier bedeutend besser, als der Sulzbacher**). Ueberdies seien die Arbeitslöhne in Amsterdam viel höhere. Gegen Hessels Eintreten für S. warfen sie die Frage auf, wie er (H.) es überhaupt verantworten könne, mit Salman zu sprechen oder zu verkehren, nachdem dieser im Bann sei. Immer wieder läuft die Ausführung auf den Nachweis hinaus, dass R. D. Strauss den Bann formell nicht aufgelöst habe, — da kam bei Abschluss des Druckes Salmans III. Schrift und damit Merzbachs Zeugenaussage, und — die ganze Amsterdamer Schrift wurde dadurch gegenstandslos. Aber sie halfen sich damit, dass sie diese Aussage einfach als unglaubwürdig ausgaben. Der Kampf hatte auf beiden Seiten jetzt unschöne Formen angenommen; ja, Schimpfworte mussten hüben und drüben an Stelle besonderer Begründung treten. Auf diesem Wege war kein Ausgang, ehereine stetig steigende Verschärfung des Kampfes zu erwarten. Es war darum höchste Zeit, dass einflussreiche Männer Friedensvermittlungen anstrebten. Dadurch erst wurde der Kampf auf das richtige Feld verlegt; bis jetzt standen sich ganze Parteien im öffentlichen Kampfe gegenüber, durch den naturgemäss das beiderseitige Vorgehen an Schärfe gewann; von jetzt ab schwieg das Kampfgetöse; in aller Stille wurden dem Ausgleich Bahnen geebnet. Ganz ohne Folgen war der Bannspruch nach dem Wiederaufleben des Streites für Salman doch nicht geblieben. Hier und da nahmen Privatleute, durch die jetzt in fast alle Landesteile übergreifende Polemik aufmerksam gemacht, doch Anstoss an der Be- *) Ein Teil der Berliner Schutzfristen erstreckte sich, wie bereits erwähnt, auf 20 Jahre, also bis 1759. **) Entspricht den Tatsachen.