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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1903-01-01 · (I.) 1903 - 5664 (1903) · page 90

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
(I.) 1903 - 5664 (1903)
Date
1903-01-01
Page
– (sequence 90)
Language
German
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84 ihren Gunsten nahm; es war der Prager Rabbiner Jecheskel Landau. Sal. Props hatte sich auch an ihn gewandt und hier zum ersten Male Gehör gefunden. R. J. Landau erklärte, die Auflösung des Bannes durch R. Dav. Strauss könne sich nur auf Fürth bezogen haben, er vertrat auch den Standpunkt, nicht Salman, sondern die Props seien die Angeklagten. Salmans Verteidigungsschreiben kam diesmal zu spät, die Props’sche Darstellung hatte bereits gesiegt. — R. J. Landau bat R. Saul, des Friedens wegen die Props zu veranlassen, — auch ohne dass sie dazu verpflichtet seien — mit Salman in Prag die Angelegenheit zur gerichtlichen Verhandlung zu bringen. Die Props sagten zu, Salman aber gab durch seinen Schwiegersohn Izik in Fürth eine unverständliche Antwort (השיב תשובה מקולקלת);*) daraus schloss J. L., dass es ihm mit seiner Forderung nach einem ordnungsmässigen Rechtssprach nie ernst gewesen sei. Er verbot auf 15 Jahre hinaus bei schwerster Bannstrafe dem Salman den Nachdruck des Talmud oder des grösseren Teiles oder auch einer ganzen Ordnung. Einzelne Traktate unterlagen diesem Verbote nicht. Die Brüder Props aber mussten sich verpflichten, ihren Talmud endlich binnen 2 Jahren zu vollenden.**) — Das Urteil wurde in allen 9 Prager Synagogen publiziert; dabei wurde es aufs strengste untersagt, falls Salman doch an den Talmuddruck herantrete, den neuen Talmud zu kaufen, als Geschenk zu nehmen oder mit ihm zu handeln (17. Tebeth-23. Dez.). Um diese Zeit traten auch die Props mit einer erschöpfenden Verteidigungsschrift, פתח עינים, hervor. Der erste Teil enthält in geschwätziger Breite, welche nicht vorteilhaft von den Salmanschen Schriften absticht, eine Darstellung nach Propsschem Standpunkt an der Hand der im II. Teile wortgetreu wiedergegebenen wichtigeren Briefe, Urkunden, Protokolle. Diese machen die Schrift um so wertvoller, weil uns nur dadurch 2 Salmansche Schriften erhalten sind.***) Bei der Auswahl dieser Stücke Hessen *) Aus Steinharts Responsen hören wir, dass S. es ablehnte, in Prag vor Gericht zu treten und damit entgegen der Konsequenz seines bisherigen Verhaltens den Props als den Klägern zu folgen **) Was nun auch geschah; i. J. 1765 war der begonnene Talmud ab. geschlossen. ***) S. w. Beilagen 1 u. 2.

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