Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- (I.) 1903 - 5664 (1903)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 88)
- Language
- German
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82 _ Bezirk der Ankauf verboten, nach Verlauf dieser Frist würde er sich mit Freigabe derselben vertraut machen müssen, wenn dieProps bis dahin nicht Salmans Wunsch erfüllt hätten.*) Genau im letzteren Sinne äussert sich auch der Karlsruher Rabb. Nethauel Weil (27 Cheschwan 3. Nov.). Eine besondere Genugtuung wurde Salman durch die italienischen Rabbiner zu teil, die sich den Approbationen des Amst. Talmud angeschlossen hatten. Sie waren bereits entschlossen, sich, einer neuen Forderung der Props entsprechend, dem Banne der polnischen Rabbiner mit rückwirkender Kraft anzuschliessen, als Salmans (II) Verteidigungsschrift in ihre Hände gelangte. Besonders der beigefügte erste Brief Hessels machte auf sie einen derartigen Eindruck, dass sie an R. Saul schrieben, sie bereuten es sehr, den Approbationen zum Propsschen Talmud zugestimmt zu haben, nachdem die Brüder so hartnackig einen Kampf schürten, der so leicht durch den geforderten Richterspruch hätte vermieden werden können. ,Soll etwa die ganze Welt warten, bis die Brüder mit dem Talmud zu Ende sind, und noch 25 Jahre länger?“ Im übrigen schlossen sie sich für die Vergangenheit und Zukunft Hessels Ausführungen und Forderungen an. Unterschrieben wurde der Brief bei einer Ver- Sammlung in Venedig, 26. Kislew (2. Dez.), von Simcha b. Abr. Kalimani, Chajim Valtera, Abr. b. Js. Pacificio. Sehr klug war es, dass Salman auch einen besonderen Boten nach Frft. a. 0. schickte, um einer Anzahl dort versammelter polnischer Rabbiner seine Verteidigungsschrift zu überreichen. In ihren Briefen an R. Saul schliessen sie sich den obigen Ausführungen an: Am 11. Kislew (gemeinsam): R. Gerson, Fft. a. 0.; R. Meir Posner, Meseritz; R. Zebi Hirsch aus Prag, Schwerin; R. Ahron Levi Heller Wallerstein, und einige, wie es scheint,Privatleute aus Fft. a. 0.; am 15. Kislew**): R. Jak. Js.,***) Samoscz; *) Ohne Datum und Namen. Beglaubigt bezw. ausgefertigt durch Mos. b. N., Beglaubter, u■ Löb b. Meschullam, Schochet, beide in Bamberg. **) Die genannten beiden Briefe beglaubigt durch Mos. b. N. aus Krakau, Vorbeter und Beglaubter, u. Mos. b. J., Gemeindediener und Beglaubter, beide in Fft. a. 0• — Beachtenswert ist der Passus המדפיסים דקהלחכם עומדים חוצה כמה לאמור מי אדון לני. ובאם שיסרב צד אחד אזי נמתיק סוד ועצת ד' רבנים שבמדינתנו עם רבנים (*** הסמוכים למדינתנו לדין למצוא פתח תקוה בהיתר הסכמת החרם.