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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1903-01-01 · (I.) 1903 - 5664 (1903) · page 86

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
(I.) 1903 - 5664 (1903)
Date
1903-01-01
Page
– (sequence 86)
Language
German
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80 gebietet, erst zu verwarnen, gleich mit der härtesten Strafe vorgegangen seien, — anstatt im Interesse des Friedens auch Salman vorher zu hören, den Einflüsterungen der Props gefolgt seien, die doch nur aus Eigennutz gehandelt hätten, um ihren teueren Talmud an den Mann zu bringen. — ״Wie konnte Arje Löb, der doch selbst die Amsterdamer Tekanah anerkannte, den Bann billigen? Warum Hessen die polnischen Rabbiner ihren eigenen Bann unbeachtet und veranlassten nicht die Vergrabung, da doch der Talmud (rot) nirgends so viel verbreitet ist, wie dort? Warum schlossen sich die Rabbiner von Krakau, Lublin und Posen dem Banne nicht an?*)“ Dieser Brief ging am 4. Cheschwan (11. Okt.) ab und veranlasste die Gemeinde Amst. zu einer Gegenäusserung d. d. 12 Kislew (18. Nov.), der sich auch R. Saul nachträglich anschloss. Mit Recht wird hervorgehoben, dass die Props nicht für die Vergehen der Amsterdamer Drucker verantwörtlich seien, die i. J. 1737 u. 1754 Sulzbacher Werke trotz der Approbationen nachdruckten **) Die Berliner x4pprobationen konnten mit Fug und Recht von denen wieder aufgelöst werden, die sie gegeben. Die Tekanah kann sich nur auf Gebetbücher beziehen, nicht aber auf ein Werk, wie der Talmud, der dem Drucker ungeheure Unkosten bereite; daher müsse er, zumal er auch neue Beigaben habe, gegen Nachdruck geschützt werden. — Was den Vorwurf der Uebereilung beim Bannspruche betreffe, so hätten die Rabbiner jedenfalls die Salmansche (I.) Verteidigungsschrift gelesen und als sehr unmotiviert befunden, (dies ist ein *) Dieser Einwand wird von den Props selbst פחח עינים Bl. 20 widerlegt; diese Rabbinatsbezirke hatten Vertreter anderer Gemeinden zugleich mit ihrer Vertretung auf den Versammlungen der polnischen Rabbiner betraut: Der Rabbiner von טשעחנפצי war zugleich Vertreter für Posen; der Rabb. von Lubertow für Lublin; die Rabbiner von אפטשני, für Ostrowcz und Rabb. 1. b. J. (Issachar Bär b. Josua von טשעחנפצי?) vertraten zugleich den Rabbinatsbezirk Krakau; der Abgesandte von סטגסלאב (Stanislaus?) vertrat Lemberg, der Polnaer Abgesandte Wolhynien, der von Tarnigrod endlich 9 Gemeinden; — alle diese Vertreter hatten den Titel נאמנים ״Beglaubte“, vgl. o. SS. 67 ff. **) Hessel hatte mit diesem Punkte beweisen wollen, dass d:e Tekanah in A. von den Druckern gekannt und befolgt wurde, s. oben S. 74.

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