Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1903-01-01 · (I.) 1903 - 5664 (1903) · page 85

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
(I.) 1903 - 5664 (1903)
Date
1903-01-01
Page
– (sequence 85)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3486266-3486267--0085-3486444
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

79 ersten und verelirungswürdigsten Quellen unserer Religion ist, als wäre es ein ketzerisches Buch! Wie wird das Volk, in dem dieses Buch heilig gehalten wird, eine solche Anordnung aufnehmen?“ Zum Schlüsse bittet das Beth din, R. Saul möge im Interesse allseitigen Friedens sich mit ihnen zur Vermittlung eines Ausgleiches verbinden. Damit war zwischen Fürth und Amsterdam das letzte Wort gesprochen. Unterdessen waren auch andere Rabbiner in die Kampfarena getreten. Salman war nicht untätig gewesen; er gab eine zweite Verteidigungsschrift heraus, legte ihr Protokolle, Gutachten, Briefe von Rabbinern bei, die bis dahin in seinen Händen waren, und gab ihr die weiteste Verbreitung. In möglichst knapper Form stellte er die wichtigsten Verteidigungsbezw. Anklagepunkte gegen die Props übersichtlich zusammen, — um überall dort, wo die Amsterdamer Flugschrift ihre Wirkung versucht haben mochte, einen Gegenschlag auszuführen. Die Letzgenannte war auch an den Rabb. Jos. Hessel in Schwabach gelangt. Ferner waren bei ihm in Salmans Auftrag dessen Schwiegersohn Löb Buchbinder und der Talmudgelehrte Josef b. Koschel, beide aus Fürth, erschienen und hatten, nachdem sie ihm den Gang der Angelegenheit von Anfang erzählt, ersucht, er möge, um ein für allemal den Props das Handwerk zu legen, ihnen auf den neu zu druckenden Sulzbacher Talmud eine Approbation geben. Gegen seinen Namen würden jene sicherlich keinen Angriff wagen. Heide sprachen zugleich im Namen der reichen Fürther Kompagnons Salmans. R. J. Hessel verweigerte zwar vorerst, um den Schein der Parteilichkeit zu vermeiden, diese Approbation*), aber konform dem Fürther Verlangen richteteer an R. Sauleinen Brief, in dem er die Props aufforderte, bei Verlust aller ihrer Ansprüche mit Salman vor ein Gericht zu treten. Mit vor Erregung und gerechter Entrüstung flammenden Worten geisselte der Greis das nach seiner Ansicht unverantwortliche Vorgehen der bannsprechenden polnischen Rabbiner, die, anstatt, wie die Halacha Aus demselben Grunde lehnte er es ab. in dem zu bildenden Schiedsgericht als Vertreter Salmans aufzutreten, und wenn man ihm alles Geld der Welt bieten würde.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.