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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1903-01-01 · (I.) 1903 - 5664 (1903) · page 84

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
(I.) 1903 - 5664 (1903)
Date
1903-01-01
Page
– (sequence 84)
Language
German
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r 78 jener Sitzung von Jos. Hess, einem Mitgliede des Beth din und in dessen Auftrag, protokollarisch vernommen (8. Tebet14־. Dez.). — Der Gang war nach seiner Aussage folgender: Der Rabbiner D. Str. legte die Umstände des St1*eites dar und hob das Unternehmen Salmans, einen billigen Talmud herauszugeben, als äusserst verdienstvoll hervor. Alsdann erhoben sich mit ihm die übrigen 10 Mitglieder des Rabbinats und erklärten in feierlicher Form den Bann gegen S. als aufgelöst. (וכך אמרו אין כאן לא נדר ולא שבועה ולא חרם וכו'). Hierdurch war für die Behörden bei ihrem weiteren Vorgehen eine feste Grundlage gewonnen. Sowohl die Gemeindeverwaltung (20. Dez.) als das Beth din stützten sich in ihrem Antwortschreiben nach Amst. auf dieses Protokoll. Aus der Erwiderung des Beth din seien folgende Gesichtspunkte hervorgehoben: Durch das Ergebnis der Vernehmung ist festgestellt, dass Salman der Beklagte (נטען) ist; als solcher habe er das Recht, den Kläger (מוען) vor ein Gericht zu ziehen, und eine Reihe von Tatsachen und Aussagen noch zurückzuhalten, bis ihm vor Gericht Gelegenheit gegeben würde, sie zu offenbaren. — ״Wie vereinbart sich der Bann mit der alten Amsterdamer Tekanah, wonach alte Bücher keine Approbationen erhalten sollen? Haben die dortigen Drucker etwa das Vorrecht, sie nur anzuwenden, wenn sie Vorteil haben und zu ignorieren, wenn es ihnen beliebt? — Eine Schutzfrist von 25 Jahren nach Abschluss des Talmud ist an sich eine so rigorose Belästigung der Talmudlernenden*) und Drucker, dass sie als solche von vornherein als religionsgesetzlich unwirksam und ungilti״ anzusehen ist. Und welche Schädigung für die Armen unter den Talmudjüngern liegt darin, wenn der mehr als doppelt so billige Sulzbacher Talmud nicht zu stände kommt! — Ist denn nicht sehr naheliegend, dass die Bannsprecher, wenn ihnen alle diese Momente vorher bekannt geworden wären, den Bann nicht erlassen hätten? — Und welche unverantwortliche Schädigung unserer heiligsten Güter liegt darin, dass nach dem Wortlaut des Bannes ein Buch verbrannt werden soll, das eine der *) Auch jetzt (1763) war er längst nicht beendet; in den letzten 6 jahren war mit Rücksicht auf den Sulzbacher Talmud überhaupt nichts gedruckt worden.

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