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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1903-01-01 · (I.) 1903 - 5664 (1903) · page 81

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
(I.) 1903 - 5664 (1903)
Date
1903-01-01
Page
– (sequence 81)
Language
German
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_75 Fast beispiellos stellt der Erfolg dieser Ausgabe da, in polnischem Gebiet, der Herkunft des Bannes gegen Salman, noch bedeutender, als in den deutschen Provinzen. Im Jahre 1763 erschien der letzte Band, und sofort sah sich die Sulzbacher Offizin veranlasst, an einen Neudruck heranzutreten. Hoch diesmal sollten der Ausführung des Planes noch viel heissere Kämpfe vorausgehen; Salman blieb der Mittelpunkt derselben, wenn auch die Früchte nicht von ihm, sondern von seinen beiden Söhnen Naftali und Ahron eingeheimst wurden. I. J. 1763 machte er der Welt die Mitteilung von seinem Entschluss. Sofort traten auch die alten Gegner wieder auf den Plan, die Gebrüder Props. Wiederum wandten sie sich an ihren Rabbiner, diesmal an Arje Lobs Sohn und Amtsnachfolger Saul. Auch in Fürth war unterdessen Personenwechsel eingetreten, R. Dav. Strauss war gestorben, R. Jos. Steinhart, bis dahin in Niederehnheim, war an seine Stelle gewählt, hatte aber z. Z. sein Amt noch nicht angetreten. So wurde auf Salmanscher Seite der Kampf in erster Linie von dem grossen Fürther Beth din geführt einen anderen einflussreichen Vorkämpfer hatte erdiesmalan R. Jos. Hessel in Schwabach, der mitbesonnencrEntschlossenheit neben dem des Oberhaupts entbehrenden Fürther Rabbinat Salmans sich annahm. In den Monaten Tischri und Cheschwan 524 (Sept.—Nov. 17 63) ging ein im Druck vervielfältigtes Schreiben von Rabbinat und Gemeinde Amsterdam in die Welt hinaus, das, im Original nicht mehr vorhanden, seinem Inhalt nach aus den hervorgerufenen Entgegnungen rekonstruiert werden kann. Der neue Frevel Salmans wird in denkbar schärfster Weise hervorgehoben, der Bann vom Jahre 1755 als noch zu Recht bestehend erklärt. Salman erhielt durch Freunde Kunde von dieser Flugschrift. Für ihn gab es jetzt eine gebieterisch auftretende Pflicht. Er musste nachzuweisen suchen, dass in der denkwürdigen Sitzung des Fürther Rabbinats, über die ein Protokoll leider nicht verewigt wurde, in gütiger Form der gegen ihn ausgesprochene Bann aufgehoben worden war. Von Propsscher Seite wurde betont, dass nach dem Wortlaut des nach Amst. kommunizierten Fürther Gemeindebeschlusses (28. Okt. 1755) dem Salman nur gestattet war, den begonnenen Druck zu beenden. Das Rabbinat wollte, so deduzierten sie, S. nicht allzusehr schädigen; überdies sei von

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