Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- (I.) 1903 - 5664 (1903)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 77)
- Language
- German
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ti wichtige Momente zu seiner Verteidigung für den geeigneten Moment noch in Reserve halten zu wollen. Das von Amsterdam kommende Schreiben hatte in der ganzen Gemeinde Fürth wie das Einschlagen einer Bombe gewirkt; instinktiv fühlten sich alle, vom Rabbiner herab bis zum Gemeindediener, solidarisch mit Salman und von dem Schimpf des Bannes mitgetroffen. Denn der Wortlaut richtete sich auch gegen alle irgendwie an dem Druck des Talmud beteiligten Personen. An Fürth aber war die Sulzbacher Druckerei mit tausend Fäden verknüpft; dort lebten viele Familienmitglieder und zahlreiche persönliche und Geschäftsfreunde der Druckerfamilie; die Gemeinde stand überdies zur Zeit durch die Gemeinsamkeit des geistlichen Oberhauptes mit Sulzbach in inniger Verbindung. Die Amsterdamer hatten daher mit ihrem Brief an die rechte Adresse gezielt. Es ist überhaupt ein ehrendes Zeugnis für die Wertschätzung des Buchdruckes in jener Zeit, dass er als ein Beruf angesehen wurde, der nicht dem Vorteil einzelner, sondern grossen Gesamtinteressen diente. Wer eine Druckerei angriff, griff damit eine ganze Gemeinde, einen ganzen Bezirk, an. In vielen Bannbriefen von Rabbinern im Verlaufe dieses Streites ist nicht von dem Drucker die Rede, der Angriff richtet sich vielmehr gegen die Gemeinde Sulzbach. Dasselbe Verfahren wurde gegen Amsterdam eingeschlagen. Der Kampf wurde auf beiden Seiten von Parteien geführt, die kämpfenden Drucker fanden ihre Deckung hinter den bekanntesten Vorkämpfern der damaligen Judenheit. Rabbinate und Gemeinde- Verwaltungen fingen die auf Salman bezw. die Props gerichteten Pfeile auf; die Drucker hingegen trugen den in dem Vordertreffen Kämpfenden fortwährend Waffen und Munition herbei. In dem augenblicklichen Stadium standen hier Rabbinat und Gemeindeverwaltung von Fürth und dort dieselben Behörden von Amsterdam. Bei der erwähnten gemeinsamen Sitzung in Fürth erhielt das Rabbinat (Rabbiner und Beth din) von der Gemeindevertretung den Auftrag, baldigst ein Urteil zu formulieren und der Gemeinde vorzulegen. Der für den ganzen weiteren Verlauf des Streites denkwürdige Urteilsspruch vom 21. Oheschwan (26. Okt.), gefällt von dem aus 10 Mitgliedern bestehenden ״grossen Beth din“ unter dem Vorsitz des Rabb. David Strauss, ging dahin, dass