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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1903-01-01 · (I.) 1903 - 5664 (1903) · page 76

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
(I.) 1903 - 5664 (1903)
Date
1903-01-01
Page
– (sequence 76)
Language
German
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?0 stehern: Pheibsch, Sohn des früheren Gemeindevorstehers Joel Minden; Nathan b. Koschman Levi; Jochanan, Sohn des früheren Vorstehers Kalman; Wolf, S. des früheren Vorstehers Izik Eintel; Abr. b. Usiel Kohen; Mahram b. Dav. Marschi. Salman hatte keine Ahnung von der Grube, die man ihm gegraben. Eines Tages, es war der 17. Cheschwan 516 (22. Okt. 1754), war er in Privatangelegenheiten in Fürth, als er auf das Gemeindezimmer berufen wurde; dort fand er den Rabbiner und die Gemeindeverwaltung in feierlicher Sitzung beieinander. Er mochte nichts Gutes ahnen, doch, als ihm der Rabbiner David Strauss den Bannspruch vorgelesen hatte, stand er wie zerschmettert vor der Versammlung. Aber auch in diesem kritischen Momente verliess ihn nicht die Fassung; jedenfalls war es ein sehr kluger Schachzug von ihm, dass er erklärte, er lege die ganze Angelegenheit in die Hände der Versammlung und wolle ganz nach ihrer Entscheidung handeln. Er rekapitulierte den bisherigen Verlauf*) der Angelegenheit, erklärte aber, einige *) Hierüber sei noch einiges nachgetragen, was für die Geschichte der״ Amsterdamer Tekanah und damit für diesen Talmud von Belang ist und im Verlauf der folgenden Jahre hüben und drüben wiederholt in Klage und Gegenklage hineingezogen wird. Die Tekanah wurde i. J. 479 (1719) von dem deutschen und portugiesischen Rabbinat gemeinsam beschlossen und zu Protokoll genommen. A!s nun i. J. 496 (1736) derRabb. Eleasarden Brüdern Props für ein Machsor in Kleinformat eine Approbation mit Nachdruckverbot auf 6 Jahre gab, scheute sich der Amsterdamer Drucker Herz Rofe dennoch nicht, 2 Jahre später dasselbe Buch herauszugeben. Nach Angabe der III. Salmanschen Verteidigungsschrift geschah letzteres 485, In einer Vorrede giebt H. R. als Entschuldigung den Wortlaut der Tekanah wieder כדי שלא ליקי השער ולזכות כל האדם מן ההפקר, d. h. durch Freigabe der Bücher würden diese, weil die Konkurrenz zugelassen wird, verbilligt. Die Tekanah bezog sich auf ״alte“ Bücher, speziell aber auf Gebetbücher für alle Tage und Machsorim על ספר ישן ויותר על תפלות ומחזורים. — Als Herz Rofe i. J. 501 ein Gebetbuch תפלה בית רחל ושער הלל יה herausgab, wies Arje Lob auf diese Tekanah mit derselben Begründung hin. — In diesem Kampfe behauptete die Amsterdamer Seite, die Tekanah beziehe sich nicht auf den Talmud; die Herausgeber müssten da wegen der grossen Unkosten geschützt werden. Die Sulzbacher Seite betonte das Gegenteil• Der Talmud sei so teuer, dass die Gefahr des Nachdruckes wegen der grossen Kosten sehr gering sei. Eher bedürften die billigen Gebetbücher eines Schutzes.

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