Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- (I.) 1903 - 5664 (1903)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 74)
- Language
- German
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Menachem b. Isaak, Wladowa. Das Rabbinat Venedig: Mos. Men. Mardi; Sal. b. Mos. Levi Minz; Jak. b. Emanuel Beleljom; Simcha b. Abr. Kalimani; Jak. b. Simcha Jeh. Sarwali. Das Rabbinat Livorno: Jak. Losino; Salum Katfe; Abr. b. Jos. Irgaß. Messud Bunan vom Rabbinat Tiberias. Selig Karo, Hannover; Sam. Helmann, Metz; Saul Levi, Haag; Meschullam Salman, Ginzburg, (Russland); Jak. b. Arje Löb Luzki; Jak. Levi Landau, Lubertow; Jos. b. Jeh. Löb Levi; Zebi Hirsch, אפטשני; Dob Barsch aus Kowel in סטנסלאב; Chajim, Polna, Beglaubter der 4 Länder; Naft. Herz b. Abigdor; Jecheskel, dessen Sohn; Zebi Hirsch b. Is. Berusch, Brod. Eine Reihe von Traktaten*) war bereits beendigt, als die Kunde von dem Sulzbacher Talmud nach Amsterdam drang. Sofort erhoben die Props gegen Salman bei den Rabbinern der 4 Länder Anklage wegen mutwilliger Uebertretung des von ihnen und vielen anderen ausgesprochenen Bannes. Die angerufene religiöse Behörde war über diesen Frevel derart empört, dass sie, ohne Salman zu vernehmen, ohne Untersuchung darüber, ob er mit Bewusstsein gefrevelt habe, sich zu dem kräftigsten ihnen zustehenden Machtworte hinreissen Hessen: Gegen Salman wurde der schärfste Bannspruch gefällt, desgleichen nicht nur gegen diejenigen, welche ihn mit Geld oder Autorität unterstützten, sondern auch gegen jeden, der die Macht hätte, Salman am Druck zu hindern, ohne davon Gebrauch zu machen, — eine Bestimmung, die sich in erster Linie gegen das zuständige Rabbinat (Schwabach bezw. Fürth) richtete. Die bereits gedruckten Exemplare sind, wo sie sich vorfinden, zu verbrennen. Ihre Benutzung ist selbstverständlich verboten; sie werden als unheilige Bücher erklärt, durch deren Berührung die Hände verunreinigt werden. Dieser Bann wurde ausgesprochen auf der Rabbinerver- Sammlung der 4 Länder in Konstantin (קאסנאטין), Dienstag, 28. Ab 515 (5. Aug. 1755). Es schlossen sich dem Bann an *) Nach 1 ,פחח עינים Bl. 2, wurden bis zum Beginn des Sulzbacher Talmud die 3 ersten Ordnungen zu Ende geführt; 1763 (nach Abschluss von Sulzbach-rot“) wurde die IV. Ordnung begonnen (das. Bl. 5!.