Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- (I.) 1903 - 5664 (1903)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 72)
- Language
- German
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66 daraufhin von Sulzbach nach Mannheim verlegt hatte. Ihn wollte Salrnan direkt um Hilfe angehen; doch ohne Empfehlungsschreiben der Regierung in Sulzbach war ihm der Zugang zum Hoflager in Mannheim versperrt. Am 2. Sept. 1756 richtete er an sie ein Gesuch; er schilderte das Missliche seiner Lage auf der einen, seine und seines Vaters Verdienste um das Gedeihen der Vaterstadt auf der andern Seite; durch sein Gewerbe ziehe er jährlich über 4000 fl. Geld in die Stadt, das meist auch hier konsumiert werde, von dem jährlich zu entrichtenden Bücherzoll ganz abge sehen; als Staatsbürger habe er sich nie etwas zu schulden kommen lassen u. s. w. Er erhielt daraufhin den in seinem Sinn gefertigten Geleitbrief, mit dem er sich an das kurfürstl. Hoflager begab, um den Pfalzgrafen fussfällig zu bitten, die ihm untertanen Schutzjuden in der Pfalz und den übrigen Erblanden, den Herzogtümern Jülich und Kleve, durch ein Machtwort zu veranlassen, auf einige hundert Exemplare des Talmud zu pränumerieren. — Der Erfolg der Reise ist nicht bekannt, scheint aber nicht ausgeblieben zu sein; denn der Druck ging von jetzt ab glatt von statten; i. J. 1657 erschienen bereits 2 weitere Bände. Diese Wolke war zerteilt, aber eine andere viel schwärzere und drohendere hatte sich indessen über seinem Unternehmen zusammengeballt, die Werk und Meister zu vernichten schien. Salrnan hatte kurz vor dem Beginn des Talmuddruckes ״Kondizionen“*), d. i. Prospekte über die Erscheinungsformen und Bezugsbedingungen, in alle Welt verschickt, in erster Linie auch an die konkurrierenden Offizinen, darunter die Gebrüder Props**) in Amsterdam, nnd auch Probebogen beigelegt. Die Mitteilung an die Buchdrucker bezweckte, diese zu etwaigen Protesten auf Grund von bestehenden und noch geltenden Approbationen oder Schutzfristen zu provozieren. Ein derartiger Widerspruch erfolgte auf keiner Seite, und doch hätten die Letztgenannten Ur- Sache gehabt, Protest zu erheben. I. J. 1750 hatten sie den *) S. No. 144. **) Joseph und Jakob Props, Söhne des Salomo Kaz; bei dem Schlussvergleich beider Parteien wird noch ein dritter Bruder, Abraham, erwähnt s. Einleitungsblatt zu Traktat ברבות in ״Sulzbach-schwarz.“